Nach Mädchenmord in Wiener Neustadt: Österreichs Innenminister schreibt Brandbrief an EU-Kommissar für Migration

Österreichs Innenminister Herbert Kickl nimmt den Mord an der 16-jährigen Manuela in Wiener Neustadt zum Anlass, sich Hilfe suchend an den zuständigen EU-Kommissar in Brüssel, Dimitris Avramopoulos, zu wenden, um eine Verschärfung der Asyl-Regelungen europaweit zu erreichen.
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Symbolbild.Foto: istockphoto/Ridofranz
Von 30. Januar 2019

Die Ermordung der 16-jährigen Manuela K. in Wiener Neustadt schlägt immer höhere Wellen. Nun erreicht der Fall auch die Europäische Union.

Österreichs Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) schrieb vor einigen Tagen angesichts des geständigen Tatverdächtigen Yazan A., einem mehrfach straffälligen 19-jährigen Syrer, einen Brief an den zuständigen EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, in Brüssel und forderte eine Verschärfung der Asyl-Bestimmungen auf EU-Ebene.

Eine Aberkennung des Status war und ist jedoch bisher nicht möglich, da trotz der wiederholten Straffälligkeit kein besonders schweres Verbrechen verübt wurde. Das eingeleitete Aberkennungsverfahren musste daher eingestellt werden.“

(Herbert Kickl, Innenminister von Österreich)

Polizei konnte Mädchen nicht beschützen

2014 kam Yazan A. im Rahmen des damaligen Familiennachzug-Programms der sozialdemokratischen Faymann-Regierung nach Österreich, bekam rasch seinen Aufenthaltstitel. Sein Vater lebte bereits in Österreich.

Doch Yazan A. blieb nicht lange unauffällig. 2017 und 2018 stand er wegen Körperverletzung vor Gericht, kam mit Geldstrafen davon. Er beging weitere Delikte, wurde von der Polizei angezeigt. Gerichtsverhandlungen fanden aber keine statt. Die juristische Praxis wurde von Polizisten laut „Krone“ so beschrieben:

Wir wissen sehr genau, dass die Höchstrichter alle Abschiebefälle ablehnen, die nicht mit wirklich extrem schweren Delikten begründet werden – also mit bewaffnetem Raub, Vergewaltigung oder Mord.“

Dennoch versuchte man es im Oktober 2018 mit einem Asyl-Aberkennungsverfahren gegen den „amtsbekannten“ jungen Syrer. Es musste jedoch eingestellt werden.

Auch das spätere Opfer, Manuela K., die verzweifelte Jugendliche aus Wiener Neustadt, hatte sich Hilfe suchend an die Polizei gewandt und den Syrer wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung angezeigt.

Uns waren die Hände gebunden: Erst nach Delikten wie Raub oder Mord darf das Bundesamt für Fremdenwesen die Täter abschieben lassen.“

(Sprecher des Innenministeriums)

Kickl: Mord hätte „möglicherweise verhindert werden können“

Nun will Innenminister Kickl also über die EU eine Lösung finden, dass durch die Gesetze nicht mutmaßliche Täter, sondern potenzielle Opfer geschützt werden.

Der österreichische Innenminister ist davon überzeugt, dass der „aktuelle Mord in Österreich“ mit einer den „Herausforderungen angemessenen Rechtslage“ hätte „möglicherweise verhindert werden können“.

Schärfere rechtliche Regelungen gefordert

Kickl verweist weiterhin darauf, dass die Menschen zu Recht kein Verständnis dafür hätten, „dass Straftäter weiterhin das Recht auf internationalen Schutz genießen könnten. Österreich habe bereits vor seiner Ratspräsidentschaft u. a. die Möglichkeit einer Status-Aberkennung bei einer schweren Straftat oder wiederholten Straftaten vorgeschlagen, unabhängig davon, wie schwer diese zu bewerten seien.

Der aktuelle Mord und weitere Gewaltverbrechen in Österreich führen uns jedoch dramatisch vor Augen, dass noch schärfere rechtliche Regelungen und selbstverständlich auch ein erhöhtes Augenmerk auf Prävention notwendig sind.“

(Innenminister Kickl)

Abschließend bat Österreichs Innenminister in dem Brief um die persönliche Unterstützung des Kommissars der Europäischen Union.

[zum Brief des österreichischen Innenministers Herbert Kickl an die EU, in der „Krone“ veröffentlicht]



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