Österreichs Konsulargesetz: Keine Rückkehr für Terroristen und Mörder

Der Ministerrat von Österreich beschließt eine Adaptierung des Gesetzes. Die Änderungen sehen unter anderem vor, dass Österreicher, die das Land verlassen haben und woanders Menschen morden und foltern, nicht mehr einreisen dürfen.
Titelbild
Bundeskanzler Sebastian Kurz (m.l.), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (m.r.), Bundesminister Josef Moser (l.) und Bundesminister Herbert Kickl (r.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 6. März 2019.Foto: BKA/Andy Wenzel
Epoch Times7. März 2019

Der Ministerrat hat am 06. März die Adaptierung des Konsulargesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden. Das Beipiel des aus Österreich stammenden IS-TerroristenAzad G. (27) zeigte, dass diesem ungeachtet vom Verfassungschutz trotz vorliegender Anzeige der Aufenthalt in Österreich möglich war. Nachdem er ein Jahr lang seine aus dem Kriegsgebiet stammende Schussverletzung auskuriert hatte, reiste er wieder nach Syrien zurück. Erst danach wurde gegen ihn ein internationaler Haftbefehl erlassen.

Kein Rückkehrrecht für Terroristen und Mörder

In dem Pressestatement nach der Sitzung des Ministerrats bekräftigt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP):

Wer Österreich verlässt, um anderswo in der Welt zu morden und zu foltern oder gegen religiöse Minderheiten und Andersdenkende vorzugehen, hat keinen Anspruch auf die Hilfe Österreichs.“

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) liefert hierzu in der „Krone“ ein Beispiel: Person A ist im Jahr 2016 nach Syrien ausgereist und hat dort für den Islamischen Staat gekämpft. Er will nun nach Österreich zurückkehren. Er meldet sich bei der österreichischen Botschaft und ersucht um Unterstützung bei der Rückkehr. Seine Rückkehr nach Österreich gefährdet aber die öffentliche Ordnung und Sicherheit und er hat daher keinen Anspruch auf Hilfe Österreichs.

Sicherungshaft schließt Lücken

Weiterhin wird es ein Verhandlungsangebot an die Opposition zur Einführung der Sicherungshaft für Asylsuchende geben, so Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Damit sollen dramatische Fälle und Bedrohungen wie in der Vergangenheit beispielsweise in Dornbirn vermieden werden. Insoweit ist ein Handlungsbedarf gegeben und somit fahrlässig, wenn die Regierung untätig bleibt.

Die Sicherungshaft ist ein Instrument, um die vorhandenen Sicherheitslücken zwischen den bestehenden Haftmöglichkeiten zu schließen.“

Diese soll dann verhängt werden können, wenn eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit gegeben ist.  Weiterhin muss eine Verhältnismäßigkeit gegeben sein, dass nicht eine gelinderte Maßnahme ausreichend wäre, wie beispielsweise die Verhängung einer Meldepflicht. Dies erfordert in jedem einzelnen Fall eine umfassende Prüfung.

Dabei verweist der Vizekanzler darauf, dass es bereits 15 europäische Staaten gibt, in denen diese Möglichkeiten bereits sichergestellt wurden. Der Ministerrat hat sich auf die entsprechenden Rahmenbedingungen geeinigt, sodass entsprechende Verhandlungen jetzt mit der Opposition geführt werden können.  (sua)

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