Gläserner Bürger: Vermögensregister, Bargeldbeschränkung und EU-Aufsichtsbehörde schon ab 2024

Das Europäische Parlament plant die Einrichtung eines Vermögensregisters, Bargeldbeschränkungen und eine neue EU-Aufsichtsbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche. Die Maßnahmen könnten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg.
Am 17. April wird das Europäische Parlament in Straßburg über ein EU-Vermögensregister abzustimmen haben.Foto: Jean-Francois Badias/AP/dpa
Von 12. April 2023

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Das Europäische Parlament hat die Einrichtung eines Vermögensregisters, Bargeldbeschränkungen sowie die Errichtung einer neuen EU-Aufsichtsbehörde angekündigt. Am 28. März hatten der Ausschuss für Wirtschaft und Währungen sowie der Ausschuss bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit einer Pressemitteilung entsprechende Maßnahmen angekündigt.

Obergrenze für Barzahlungen und Krypto-Überweisungen

Das Maßnahmen-Paket enthält drei Gesetzesentwürfe: die Geldwäscheverordnung AMLR, die 6. Geldwäscherichtlinie AMLD6 und eine Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA). Unternehmen wie Banken, Verwalter von Vermögenswerten, Kryptowährungen und Immobilienmakler, aber auch Profifußballvereine müssen die Identität und den Besitz ihrer Kunden überprüfen. Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, sollen Obergrenzen für Barzahlungen und Krypto-Überweisungen festgelegt werden. Die Abgeordneten legen im Entwurf eine Obergrenze von 7.000 Euro für Barzahlungen und 1.000 Euro für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten fest, wenn der Kunde nicht identifiziert werden kann. Der Kauf einer Staatsbürgerschaft (Goldener Pass) soll ebenfalls verhindert werden.

Zentralstelle für Finanztransaktionen in den Mitgliedsländern

Weiterhin ist vorgesehen, dass jedes EU-Mitgliedsland eine sogenannte Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) einrichten soll, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen. Diese Stellen sollen Informationen sowohl untereinander austauschen können, aber auch mit Behörden wie Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Um Geldwäschesysteme aufzudecken und Vermögenswerte frühzeitig einzufrieren, sollen die nationalen FIUs und andere zuständige Behörden Informationen über wirtschaftliches Eigentum, Bankkonten, Grundbucheinträge und Immobilienregister erhalten. Auch der Besitz von beispielsweise Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200.000 Euro oder Waren, die in Freizonen gelagert werden, soll erfasst werden, da diese besonders attraktiv für Kriminelle sind. Zusätzlich sollen die Schwellenwerte für die Identifikation von wirtschaftlich Berechtigten gesenkt werden. Fortan gilt als wirtschaftlich Berechtigter, wer 15 Prozent plus eine Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht hat oder wer 5 Prozent plus eine Aktie in der Rohstoffindustrie oder einem Unternehmen besitzt, das einem höheren Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist.

Einrichtung eines EU-Vermögensregisters

Die in nationalen Zentralregistern gespeicherten Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum sollen digital verfügbar sein und jeweils in einer EU-Amtssprache sowie in Englisch bereitgestellt werden. Die Informationen sollen aktuell und historisch für einen bestimmten Zeitraum verfügbar sein. Die für das Zentralregister zuständige Stelle soll von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anfordern können, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer Eigentümer erforderlich sind. Diese Informationen müssen aktuell und den zentralen Meldestellen und zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Wenn genaue und angemessene Daten für die Register nicht bereitgestellt werden, wird dies sanktioniert. Die für die Zentralregister zuständigen Stellen sollen in der Lage sein, eine angemessene Technologie zur Durchführung von Überprüfungen einzusetzen.

Außerdem haben die Abgeordneten beschlossen, dass Personen mit berechtigtem Interesse – wie zum Beispiel Journalisten und Hochschuleinrichtungen – Zugang zu den Registern erhalten sollen. Ihr Zugangsrecht soll mindestens zweieinhalb Jahre lang gelten. Die Mitgliedstaaten können den Zugang automatisch verlängern, aber auch widerrufen oder aussetzen, wenn er missbraucht wird.

EU-Aufsichtsbehörde soll Unternehmen beaufsichtigen

Die neue Aufsichtsbehörde AMLA soll Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen und bestimmte Kredit- und Finanzinstitute auch direkt nach ihrem Risikoniveau einstufen. Zunächst soll sie 40 Unternehmen mit dem höchsten Restrisikoprofil beaufsichtigen, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten vertreten sind. Mindestens ein Unternehmen aus jedem Mitgliedstaat soll ausgewählt werden.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben könnte AMLA von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten und anderen Informationen verlangen, bei wesentlichen Verstößen Sanktionen in Höhe von 500.000 bis 2 Millionen Euro oder 0,5 bis 1 Prozent des Jahresumsatzes verhängen und bis zu 10 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des verpflichteten Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr.

EU-Vermögensregister steht schon länger in der Kritik

Nach der nächsten Plenarsitzung des Parlaments, die für den 17. April 2023 in Straßburg terminiert ist, folgt nun das sogenannte Trilogverfahren, in dem die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine endgültige Fassung der Gesetzestexte verhandeln. Ab 1. Januar 2024 könnten die Maßnahmen dann in Kraft treten.

Allerdings warnen Gegner des Vermögensregisters schon lange Zeit davor, dass hier unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäsche ein gläserner Bürger geschaffen werden soll. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber kritisierte schon im August 2021 diese Pläne. „Die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist zwar eine wichtige politische Priorität, aber dafür den gläsernen Bürger zu schaffen, geht viel zu weit“, sagte er damals laut dem „Merkur“. Ferber bezweifelt damals weiter, dass ein solches Vermögensregister mit den geltenden Datenschutzregeln vereinbar wäre. „Europa hat mit der Datenschutzgrundverordnung die strengsten Datenschutzbestimmungen der Welt – diese lassen sich mit einer Datensammelaktion wie diesem Vermögensregister keineswegs in Einklang bringen“, so der CSU-Abgeordnete.

Als im Juli 2021 die EU-Kommission eine Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie zum Vermögensregister ausschrieb, forderte der österreichische EU-Abgeordnete Harald Vilimsky (FPÖ) diese Ausschreibung zurückzuziehen. „Die Vorstellung, dass die Finanz- und Vermögenssituation jedes Bürgers auf Knopfdruck für eine Zentralbehörde abrufbar sein soll, ist mehr als befremdlich“, kritisierte der Politiker damals. „Wir wollen keine chinesischen Verhältnisse in Europa, wo eine Bürokratie den Bürgern nachschnüffelt.“



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