Seehofer: Auf rechtsextremen „Schwarzen Listen“ genannte Menschen nicht konkret gefährdet

"Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der 'Feindes-' oder gar 'Todesliste' ist daher konsequent zurückzuweisen", heißt es in einer Erklärung des Bundeskriminalamts.
Titelbild
RechtsextremeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Juli 2019

Das Bundesinnenministerium sieht in Listen, die von Rechtsextremen erstellt werden, keine konkrete Gefährdung der dort aufgeführten Menschen. Alle dem Bundeskriminalamt (BKA) vorliegenden Informationssammlungen seien einer Gefährdungseinschätzung unterzogen worden, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. „Dabei haben sich jedoch bisher grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterliegen.“

Eine Gefährdung der aufgeführten Personen, Institutionen und Organisationen sei nach Einschätzung des BKA aktuell nicht gegeben, erklärte das Ministerium. „Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der ‚Feindes-‚ oder gar ‚Todesliste‘ ist daher konsequent zurückzuweisen“, hieß es in der Erklärung.

Schwarze Listen „bedrohen die Freiheit und damit unsere Demokratie“

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte zugleich: „Listen, die Angst und Verunsicherung schüren sollen, bedrohen die Freiheit und damit unsere Demokratie.“ Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern seien wachsam und arbeiteten Hand in Hand. „Bei konkreter Gefährdung werden Betroffene informiert“, sagte er.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, eine rechtsextremistische Gruppe habe politisch motivierte Morde in ganz Deutschland geplant und auf „Todeslisten“ Namen und Adressen von fast 25.000 politischen Gegnern gesammelt. Die Listen wurden demnach bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern beschlagnahmt. Die Grünen hatten Seehofer aufgefordert, eine Anlaufstelle für Menschen einzurichten, die dort genannt seien.

Das Bundesinnenministerium erklärte weiter: „Die Nennung von Personen, Institutionen oder Organisationen in festgestellten Informationssammlungen alleine begründet in der Regel keine Notwendigkeit zur aktiven Unterrichtung der Betroffenen.“ Wer sich durch rechte Gewalt bedroht oder gefährdet fühle oder befürchte, selbst auf einer rechtsextrem motivierten Adresssammlung vermerkt zu sein, könne sich an die örtlichen Landespolizeidienststellen wenden. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion