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Seehofer: Auf rechtsextremen „Schwarzen Listen“ genannte Menschen nicht konkret gefährdet

"Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der 'Feindes-' oder gar 'Todesliste' ist daher konsequent zurückzuweisen", heißt es in einer Erklärung des Bundeskriminalamts.

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Rechtsextreme

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Das Bundesinnenministerium sieht in Listen, die von Rechtsextremen erstellt werden, keine konkrete Gefährdung der dort aufgeführten Menschen. Alle dem Bundeskriminalamt (BKA) vorliegenden Informationssammlungen seien einer Gefährdungseinschätzung unterzogen worden, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. „Dabei haben sich jedoch bisher grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterliegen.“
Eine Gefährdung der aufgeführten Personen, Institutionen und Organisationen sei nach Einschätzung des BKA aktuell nicht gegeben, erklärte das Ministerium. „Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der ‚Feindes-‚ oder gar ‚Todesliste‘ ist daher konsequent zurückzuweisen“, hieß es in der Erklärung.

Schwarze Listen „bedrohen die Freiheit und damit unsere Demokratie“

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) betonte zugleich: „Listen, die Angst und Verunsicherung schüren sollen, bedrohen die Freiheit und damit unsere Demokratie.“ Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern seien wachsam und arbeiteten Hand in Hand. „Bei konkreter Gefährdung werden Betroffene informiert“, sagte er.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, eine rechtsextremistische Gruppe habe politisch motivierte Morde in ganz Deutschland geplant und auf „Todeslisten“ Namen und Adressen von fast 25.000 politischen Gegnern gesammelt. Die Listen wurden demnach bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern beschlagnahmt. Die Grünen hatten Seehofer aufgefordert, eine Anlaufstelle für Menschen einzurichten, die dort genannt seien.
Das Bundesinnenministerium erklärte weiter: „Die Nennung von Personen, Institutionen oder Organisationen in festgestellten Informationssammlungen alleine begründet in der Regel keine Notwendigkeit zur aktiven Unterrichtung der Betroffenen.“ Wer sich durch rechte Gewalt bedroht oder gefährdet fühle oder befürchte, selbst auf einer rechtsextrem motivierten Adresssammlung vermerkt zu sein, könne sich an die örtlichen Landespolizeidienststellen wenden. (afp)

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