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„Unerwünschte Person“: Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für Sami A.

Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. nimmt eine neue Wendung. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, inzwischen bestehe gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden eine Wiedereinreisesperre.

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Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild/dpa

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Der juristische Streit um die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nimmt offenbar eine neue Wendung. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete am Montag unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen, dass gegen den Tunesier eine Wiedereinreisesperre verhängt worden sei.
Demnach hat das zuständige Ausländeramt Bochum über das Landeskriminalamt NRW den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden national wie auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten Einreiseverweigerung ausschreiben lassen. Folglich werde der abgeschobene Tunesier im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als „unerwünschte Person“ gelistet.
Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. aber nicht vor. Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen.
In Tunesien war A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig freigekommen. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten. (afp)

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