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Bundeskartellamt: Polen dürfen deutschen Ferienflieger Condor übernehmen

Nur zwei Wochen brauchte das Bundeskartellamt, um die geplante Übernahme des Ferienfliegers Condor durch die polnische LOT-Mutter PGL zu genehmigen. Die wirklichen Hürden liegen aber nicht im Wettbewerbsrecht.

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Modellflugzeuge von LOT und Condor.

Foto: Boris Roessler/dpa/dpa

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Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des deutschen Ferienfliegers Condor durch die staatliche polnische Luftfahrt-Holding PGL freigegeben.
Es bestünden keine relevanten Überschneidungen zwischen der Condor und der PGL-Hauptgesellschaft LOT, begründete die Behörde in Bonn am Donnerstag ihre Entscheidung.
„Vielmehr ergänzen sich die Unternehmen, so dass Condor im Wettbewerb zum deutschen Marktführer Lufthansa gestärkt wird“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Mit dem zügigen Verfahren trage man dazu bei, dass Condor nach den Turbulenzen der vergangenen Monate eine Zukunft in Deutschland habe.
Die staatlich kontrollierte PGL hatte in einem Bieterverfahren den Zuschlag für die einstige Tochter des insolventen britischen Touristikkonzerns Thomas Cook erhalten.

Condor soll wachsen

„Condor wird nicht nur überleben, sondern stark wachsen“, hatte LOT-Chef Rafał Milczarski am 24. Januar nach der Vertragsunterschrift den knapp 5000 Beschäftigten des Ferienfliegers versprochen. Zudem sollen in den nächsten zwei bis drei Jahren 20 neue Langstreckenflugzeuge angeschafft werden.
Die Polen müssen mit dem Kaufpreis, der nicht bekannt ist, auch den vom deutschen Staat verbürgten KfW-Überbrückungskredit über 380 Millionen Euro nebst Zinsen zurückzahlen.
Bislang ist das Schutzschirmverfahren über die Condor noch nicht beendet und die Gläubiger haben das Wort. Nach Informationen der „Wirtschaftswoche“ sperrt sich der Pensionssicherungsverein (PSV) gegen die Übernahme, falls PGL wie vorgesehen die 50 Millionen Euro Pensionslasten nicht übernimmt.

Abstimmung Mitte März

Laut Condor wird Mitte März über den Insolvenzplan abgestimmt. Man sei sich sicher, eine Mehrheit für den Plan zu erhalten. Gläubiger könnten anschließend Rechtsmittel einlegen, erklärte eine Sprecherin.
Condor-Wettbewerber wie die ungarische Wizz Air haben zudem Bedenken gegen das Engagement der polnischen Staats geäußert und eine Überprüfung der Beihilfen durch die EU-Kommission verlangt.
Die Prüfung des wettbewerbsrechtlichen Vorhabens hat laut Kartellamt ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gibt, da sie nicht dieselben Flugstrecken bedienen.
Auch bezogen auf die Start- und Landerechte an einigen deutschen Flughäfen entfalle auf die Beteiligten nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Slots, so dass auch dort nicht von Wettbewerbsproblemen auszugehen sei.
Condor hat im schwierigen Nischenmarkt Touristik zuletzt einen operativen Gewinn von 57 Millionen Euro eingeflogen und war damit deutlich profitabler als Konkurrent Eurowings aus dem Hause Lufthansa, der aus den roten Zahlen nicht herauskommt. (dpa)

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