EU-Bargeld-Limite geplant – „Anti-Money Laundering Authority“ soll nach Frankfurt kommen

Jährlich werden gewaltige Summen illegalen Ursprungs in die reguläre Wirtschaft geschleust. Mit einem Barzahlungslimit will Brüssel nun Geldwäsche erschweren.
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Obergrenzen für Barzahlungen erschweren Geschäfte zwischen Privatleuten.Foto: Silas Stein/dpa/dpa
Epoch Times20. Juli 2021

Der Kampf gegen Geldwäsche wird nach Ansicht von Experten in vielen EU-Staaten nur halbherzig geführt.

Heute stellt die EU-Kommission Pläne vor, wie künftig effizienter verhindert werden soll, dass Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften in die reguläre Wirtschaft eingespeist werden. Im Gespräch ist eine Obergrenze von 10.000 Euro für Zahlungen mit Bargeld sowie eine neue Überwachungsbehörde. Endgültig entschieden ist nichts, doch schon die Vorschläge sorgen für Diskussionen – vor allem in Deutschland.

Warum schlägt die EU-Kommission eine Bargeldobergrenze vor?

Befürworter argumentieren, Kriminelle hätten es dann schwerer, den illegalen Ursprung ihrer Erträge zu verschleiern, Terrorismusfinanzierung würde ebenso erschwert wie Schwarzarbeit.

Denn anders als elektronische Einzahlungen oder Überweisungen hinterlassen Bargeld-Geschäfte kaum Spuren. Somit könnte eine Obergrenze für Zahlungen mit Schein und Münze kriminelle Machenschaften eindämmen.

„Wir respektieren es, dass Bürger Bargeld mögen, und wir wollen es nicht abschaffen“, sagte EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness im Mai der „Süddeutschen Zeitung“. „Doch wir wollen saubere Euros, keine dreckigen. Geldwäsche vergiftet das Wirtschaftssystem; das Geld stammt aus kriminellen Aktivitäten und fließt in den legalen Wirtschaftskreislauf.“

Tut Europa nicht schon genug gegen Geldwäsche?

Der Europäische Rechnungshof kam jüngst nach einer Prüfung zu dem Schluss, dass es deutliche Schwächen gibt. So wurde unter anderem bei den Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche sowie beim Eingreifen nach Feststellung eines Risikos eine unzureichende Koordinierung auf EU-Ebene festgestellt.

„Die Schwächen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen ausgeräumt werden, und die Aufsicht durch die EU muss deutlich verstärkt werden“, forderte Chefprüfer Mihails Kozlovs danach.

In den meisten Ländern Europas gibt es bereits Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen – in Griechenland ist beispielsweise bei 500 Euro Schluss, in Kroatien bei 15.000 Euro.

Keine Limits setzen bislang Staaten wie Deutschland, Österreich, Luxemburg und Zypern. Die EU-Kommission will nun, dass alle Mitgliedstaaten ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro durchsetzen. Staaten, die ein niedrigeres Limit eingeführt haben, können dieses beibehalten.

Wissenschaftlicher Beleg der Maßnahme fehlt

Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann sieht eine Beschränkung von Barzahlungen auf 10.000 Euro kritisch. „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen“, sagte Beermann kürzlich der Deutschen Presse-Agentur.

Beermann sieht die Gefahr, dass ein solches Limit „vor allem auch den ehrlichen Bürger trifft“. Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, hatte zudem schon vor Jahren gewarnt, ein Bargeldlimit öffne „das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Das Recht auf anonymes Einkaufen müsse berücksichtigt werden.

Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sagt: „Eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze braucht es nicht.“ Die Kommission täte gut daran, die nationalen Befindlichkeiten zu berücksichtigen und es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ob und in welcher Höhe es Bargeldobergrenzen gebe.

Obergrenze erschwert Geschäfte zwischen Privatleuten

Barzahlungen in fünfstelliger Höhe dürften für die meisten Verbraucher Seltenheitswert haben. In bestimmten Bereichen allerdings könnten Obergrenzen Probleme bereiten, etwa beim Gebrauchtwagenkauf. Viele Verkäufer dürften sich dabei ungern auf die Zusage verlassen, das Geld werde überwiesen. Auch hohe Mietkautionen werden mitunter bar gezahlt.

Solche Geschäfte könnten jedoch auch unter den verschärften Bedingungen möglich sein: „Diese Obergrenze gilt nicht für private Transaktionen zwischen Privatpersonen“, heißt es in einem Entwurf für die Verordnung. Schon jetzt gibt es in Ländern mit Obergrenzen für Barzahlungen teils Ausnahmen für Geschäfte zwischen Privatleuten.

Die „Geldwäsche-Behörde“ soll nach Frankfurt kommen

Der konkrete Vorschlag wird heute vorgestellt. Laut dem der dpa vorliegenden Text soll die „Anti-Money Laundering Authority (AMLA)“ bei Verstößen gegen EU-Regeln auch Finanzsanktionen verhängen können.

Hessen wirbt dafür, dass die neue EU-Behörde in der Bankenmetropole Frankfurt angesiedelt wird. „Es ist wichtig, dass die neue EU-Behörde nach Frankfurt kommt und nicht nach Paris gehen wird“, bekräftigte Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI.

„Andernfalls könnte sich die Tektonik zwischen den kontinentaleuropäischen Finanzplätzen zugunsten von Paris verschieben.“ In Paris haben bereits die europäische Bankenaufsicht EBA und die europäische Finanzaufsicht ESMA ihren Sitz, Frankfurt wartet mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der unter deren Dach angesiedelten Aufsicht über die großen Euro-Banken auf.

Nach der Vorstellung der Pläne sind der Rat der Mitgliedstaaten und das Europaparlament am Zug. Wenn dort ausreichend große Mehrheiten zustande kommen, können die Vorschläge der EU-Kommission umgesetzt werden. Vor dem kommenden Jahr werden allerdings keine endgültigen Entscheidungen erwartet. (dpa)



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