EZB-Urteil des Verfassungsgerichts: EU-Kommission will Deutschland notfalls verklagen

Wie es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weitergeht, ist noch unklar. In der EU-Kommission schließt man nach SPIEGEL-Informationen eine Klage jedoch nicht aus, sollte Deutschland das Urteil tatsächlich umsetzen.
Epoch Times8. Mai 2020

Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank droht nun eine Klage aus Brüssel.

Nach Informationen des „Spiegel“ schließt die EU-Kommission nicht aus, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, wenn die Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils gegen europäisches Recht verstoßen sollte. Ein Sprecher sagte, man prüfe das Urteil derzeit.

Für Unmut bei Rechtsexperten und Brüsseler Politikern sorgt vor allem die Kritik der Verfassungsrichter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der CSU-Europaparlamentarier Markus Ferber klagt, dass die Karlsruher Richter „eine Grenze überschritten“ hätten.

Wenn sich in der Folge Polens Verfassungsgericht „mit den gleichen Argumenten über den EuGH hinwegsetzen würde, sind wir auf abschüssigem Gelände“.

Scholz prüft Corona-Ankaufprogramm der EZB

Unterdessen macht sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) daran, die Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen.

Nach Informationen des „Spiegel“ lässt er seine Beamten prüfen, ob das neue Ankaufprogramm der EZB gegen die Corona-Rezession mit seinem Volumen von 750 Milliarden Euro im Sinne des Verfassungsgerichts die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erfüllt. Das Urteil der Beamten fällt demnach positiv aus. Sie finden angeblich nichts zu beanstanden. (dts)



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