„Anstand und Moral lassen sich nicht in Gesetzestext fassen“: Koalition gegen Verschärfung der Boni-Regelungen für Top-Manager

Die Koalitionsfraktionen sehen in der Debatte um Boni-Zahlungen für Top-Manager von angeschlagenen Unternehmen wie Volkswagen und die Deutsche Bank derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. "Anstand und Moral lassen sich leider schwer in Gesetzestext gießen", sagt Vize-Chef der Unions-Fraktion im Bundestag Fuchs dem "Handelsblatt".
Titelbild
EZB-Gebäude in Frankfurt am MainFoto: DANIEL ROLAND/AFP/Getty Images)
Epoch Times28. November 2016

Die Koalitionsfraktionen sehen in der Debatte um Boni-Zahlungen für Top-Manager von angeschlagenen Unternehmen wie Volkswagen und die Deutsche Bank derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Der Vize-Chef der Unions-Fraktion im Bundestag, Michael Fuchs (CDU), mahnte die Unternehmensvorstände vielmehr, sich ihrer Vorbildfunktion bewusst zu sein. „Anstand und Moral lassen sich aber leider schwer in Gesetzestext gießen“, sagte Fuchs dem „Handelsblatt“.

Auch die Bundesregierung gibt sich zurückhaltend. „Wir haben das Thema im Blick“, hieß es auf Anfrage des „Handelsblatt“s in Regierungskreisen Fuchs erinnerte an den „Corporate-Governance-Kodex“, in dem, allerdings nicht bindend, die Regeln für gute Unternehmensführung aufgestellt sind.

Der Kodex, so Fuchs, sehe „detaillierte Regelungen zur langfristigen Vergütungsstruktur für Vorstand und Aufsichtsrat vor“. Bonuszahlungen seien erfolgsabhängige variable Vergütungen. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen solle bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden.

„Nach dem Aktiengesetz sind Aktiengesellschaften verpflichtet, sich an diesen Kodex zu halten oder zu erklären, warum sie es nicht tun“, betonte Fuchs. Weitere Regelungen, etwa eine Verschärfung des Aktiengesetzes, hält er daher vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht für notwendig. Zudem sei „bei Haftungsfragen die Verantwortung jetzt schon klar gesetzlich geregelt“, sagte Fuchs weiter.

„Der Aufsichtsrat muss Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen des Vorstands geltend machen, der Vorstand bei Pflichtverletzungen des Aufsichtsrates“, betonte der CDU-Politiker. Auch die Hauptversammlung könne Ansprüche geltend machen.

Die SPD stellte Bonuszahlungen für Manager bei Fehlverhalten infrage. „In Zeiten von Verlusten sind Bonuszahlungen für die Verantwortungsträger vollkommen unpassend. Deshalb finde ich es auch berechtigt, dass die Deutsche Bank Boni zurückfordert“, sagte Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel dem „Handelsblatt“. „Bankmanager, die sich in dubiosen Geschäften verzockt haben, sollten eigentlich den Anstand haben, Boni von sich aus zurückzuzahlen. Das gebietet allein schon der Respekt vor den Mitarbeitern“, fügte der SPD-Politiker hinzu. (dts)



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