Bayer steigt in Roundup-Streit aus US-Vergleichsverfahren aus

Bayer erleidet im Rechtsstreit um Krebsrisiken eines glyphosathaltigen Unkrautvernichters vor einem US-Gericht eine Niederlage.
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Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer muss im US-Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup einen Rückschlag hinnehmen.Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times27. Mai 2021

Der deutsche Chemiekonzern Bayer steigt im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup aus einem US-Vergleichsverfahren für mögliche künftige Kläger aus – und stellt den Verkauf von Roundup an US-Privatkunden auf den Prüfstand.

Das gab der Konzern in der Nacht auf Donnerstag (27. Mai) bekannt, nachdem ein Bundesrichter in San Francisco den Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen Bayer und Klägeranwälten von Krebspatienten zurückgewiesen hatte.

„Die Entscheidung macht es unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln, der die fairste und effizienteste Lösung für alle Parteien gewesen wäre“, erklärte Bayer.

Der Leverkusener Konzern, dessen US-Tochter Monsanto Roundup herstellt, stellte stattdessen einen „Fünf-Punkte-Plan zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen“ vor. Dieser umfasse „rechtliche und kommerzielle Maßnahmen, die in Summe ähnliche Sicherheit in Bezug auf mögliche künftige Klagen schaffen“.

Als einen Schritt kündigte Bayer an, das Angebot von Glyphosat-haltigen Herbiziden wie Roundup für US-Privatkunden auf den Prüfstand zu stellen. „Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren“, erklärte der Konzern. „Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.“

Bayer plant zudem eine Internetseite „mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten“ und will bei der US-Umweltbehörde EPA beantragen, einen entsprechenden Hinweis auf die Etiketten von Roundup-Produkten drucken zu dürfen. Der Konzern zeigt sich zugleich „offen für Vergleichsverhandlungen“ und will laufende Berufungsverfahren fortführen.

Für Donnerstag kündigte das Unternehmen eine Telefonkonferenz für Investoren, Analysten und Medien an. Diese soll um 08.30 Uhr (MESZ) beginnen. Teilnehmen werde unter anderen Konzernchef Werner Baumann.

Bayer hatte den US-Agrarkonzern Monsanto 2018 für rund 54 Milliarden Euro gekauft. Der Streit um dessen Unkrautvernichter Roundup ist für den Leverkusener Konzern bis heute eine juristische und finanzielle Belastung.

Bayer will die Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche krebserregende Wirkung von Roundup mit Entschädigungszahlungen in Höhe von rund elf Milliarden Dollar beilegen. Davon sind etwa neun Milliarden Dollar für bis zu 125.000 Kläger vorgesehen, deren Klagen bereits eingereicht wurden oder in Vorbereitung sind. Zwei Milliarden Dollar sind für mögliche künftige Klagen vorgesehen.

Den Lösungsvorschlag für diese potenziellen zukünftigen Klagen lehnte am Mittwoch aber Bundesrichter Vince Chhabria in San Francisco ab. Die Einigung sei für mögliche künftige Krebspatienten schlichtweg „unvernünftig“. Die Vereinbarung würde für die Bayer-Tochter Monsanto „viel erreichen“, schrieb der Richter in seiner Entscheidung. „Sie würde viel weniger für Roundup-Nutzer erreichen, die noch nicht mit (der Krebserkrankung Non-Hodgkin-Lymphom) NHL diagnostiziert wurden.“

Chhabria hatte bereits im vergangenen Jahr einen Vergleichsvorschlag als unzureichend kritisiert. Vergangene Woche prüfte er dann einen nachgebesserten Vorschlag, auf den sich Bayer und die Klägeranwälte im Februar geeinigt hatten.

Bayer ist in den USA in drei Prozessen wegen Krebserkrankungen nach einer Nutzung von Roundup zu hohen Entschädigungszahlungen verurteilt worden. Erst Mitte Mai bestätigte ein Bundesberufungsgericht in San Francisco eine Verurteilung des Konzerns zu rund 25 Millionen Dollar Schadenersatz an einen an Krebs erkrankten Kläger.

Der Konzern bestreitet, dass der Unkrautvernichter krebserregend ist. Die Frage ist in der Forschung umstritten.

Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland sind zu dem Schluss gelangt, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgehe. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung 2015, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei. (afp)



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