Bundesrechnungshof kritisiert unzureichende Kontrolle von Kliniken

Einem Prüfbericht zufolge verzichten viele Krankenkassen bereits seit Jahren "freiwillig" auf die Rechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen.
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Krankenhaus.Foto: iStock
Epoch Times3. August 2018

Der Bundesrechnungshof hat eine unzureichende Kontrolle der Krankenhäuser kritisiert. Einem Prüfbericht zufolge verzichten viele Krankenkassen bereits seit Jahren „freiwillig“ auf die Rechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen, wie das „Handelsblatt“ am Freitag berichtete. Sie haben Verträge mit den Kliniken, in denen diese im Gegenzug einer pauschalen Kürzung der Rechnungen zustimmen.

Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, monierten die obersten Rechnungsprüfer dem Bericht zufolge. Der Bundesrechnungshof sieht in den Sondervereinbarungen „einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, bestimmte Abrechnungen einer Prüfung zu unterziehen“.

„Im Ergebnis führt dieser Verzicht zu einer systemwidrigen Vergütung der Krankenhausleistungen“, heißt es darin weiter. Das Gesundheitsministerium wird von den Rechnungsprüfern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kassen künftig keine solche rechtswidrigen Vereinbarungen mehr schließen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einer „Kungelei auf Kosten der Beitragszahler“. Vorstand Eugen Brysch sagte der Nachrichtenagentur AFP, es sei „unerhört, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle durch die Kassen oft nicht erfolgt“. Zudem sei bei der Überprüfung von 2,6 Millionen Abrechnungen aus Kliniken festgestellt worden, dass mehr als jede zweite falsch war. „Während Kassen Anträge von Patienten akribisch prüfen, um jeden Cent zu sparen, werfen sie Krankenhäusern das Geld scheinbar hinterher“, kritisierte Brysch.

Mit Ausgaben von 75 Milliarden Euro im Jahr sind Krankenhausbehandlungen der mit Abstand größte Ausgabenblock für die Krankenkassen. Die Höhe der Krankenhausvergütung hängt anders als bei der ambulanten ärztlichen Behandlung nicht davon ab, welche Leistungen im Einzelnen erbracht wurden. Sie richtet sich nach den behandelten Diagnosen. Dafür gibt es einen Katalog diagnosebezogener Fallpauschalen. (afp)



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