Milliardengeschäft Beatmungs-WG – der neue Boom in der ambulanten Intensivpflege

Bis zu 30.000 Patienten werden in Deutschland von Intensivpflegediensten ambulant betreut. Eine Hoffnung auf Genesung gibt es für sie nicht mehr. An Beatmungsgeräten siechen sie dahin und bringen unseriösen Investorengruppen einen Milliardengewinn ein.
Titelbild
Eine Beatmungspatientin in einer Klinik.Foto: iStock
Epoch Times21. Mai 2021

Die Corona-Krise hat dem Markt mit Beatmungspatienten einen Boom beschert. Und dabei geht es vordergründig gar nicht um die Beatmung auf Intensivstationen der Krankenhäuser. Was nur wenig bekannt ist: Seit Jahren etablieren sich sogenannte Beatmungs-WGs in der Gesellschaft, ein Milliardengeschäft für Betreiber und Investoren.

Wie aus einer Recherche von „Correctiv“ und „Frontal21“ hervorgeht, wächst jährlich die Anzahl von Beatmungs-WGs in Deutschland, und seit der Corona-Krise wächst der Markt besonders stark. Die Pflegedienste vermieten bei diesem Geschäftsmodell einzelne Zimmer an ihre Patienten.

Und das Geschäft lohnt sich: Das Zimmer müssen die Angehörigen in der Regel privat bezahlen. Das sind im Schnitt meist um die 600 Euro. Die Pflegedienste kassieren dann von den Krankenkassen pro Fall nochmal zwischen 10.000 und 25.000 Euro im Monat, in manchen Fällen sogar mehr.

Viele dieser hilflosen Bewohner liegen im Wachkoma und werden künstlich beatmet. Aus den Krankenhäusern sind sie entlassen worden, weil es keine Hoffnung auf Besserung oder Genesung für diese Menschen mehr gibt. In diesen WGs wird nichts anderes als ihr Siechtum verlängert, davon profitieren tun die Intensivpflegedienste, hinter denen alle möglichen Akteure stehen, unter anderem international agierende Investorengruppen. Laut dem Bericht habe allein 2018 das Transaktionsvolumen im Segment der Intensivpflege durch die Übernahmen großer Unternehmen ca. 800 Millionen Euro betragen.

Rendite statt Patientenwohl

Wie viele Patienten derzeit in Beatmungs-WGs liegen, wird nirgends erfasst, auch nicht wie viele WGs es überhaupt gibt. Verlässliche Zahlen gebe es nicht. Die Betreiber laborierten in einer Gesetzeslücke, in der wenige Regelungen greifen, heißt es.

Auch wenn 2011 bereits der „MDR“ und 2012 die „Welt“ über die Missstände berichtet haben, an der Situation habe das nichts geändert. Im Sommer 2020 hat der Bundestag zwar ein neues Intensivpflegegesetz verabschiedet, das in Zukunft für regelmäßige Kontrollen sorgen und verlässliche Standards in den WGs sichern soll, da aber diese WGs als „ambulante Strukturen“ gewertet werden, unterliegen sie keiner ausreichenden Qualitäts- und Finanzkontrolle, so wie das bei stationären Strukturen der Fall ist.

Da das Gesetz nicht vorschreibt, wer in solchen WGs arbeiten darf, setzen viele Pflegedienste keine Kranken- oder Intensivpfleger ein, sondern Altenpfleger oder Hilfskräfte. Von den hohen Sätzen der Krankenkassen profitieren deshalb vor allem Anbieter, denen es eher um die Rendite geht als um das Patientenwohl“, schreiben die Faktenchecker.

Wie weiter aus dem Bericht hervorgeht, fehlt auch eine regelmäßige medizinische Überprüfung, ob das Beatmungsgerät tatsächlich sinnvoll und notwendig für den Patienten ist. Wer einmal dort liegt, ist faktisch nur mehr ein Geld bringendes Objekt. Im Klartext heißt das, die Patienten werden über eine lange Zeit mit einer Behandlungsmethode gequält, bei der niemand die Indikation prüft.

Keine Kontrolle durch Krankenkassen

Das Problem liege allerdings nicht allein bei den Pflegediensten, erfährt „Correctiv“ von einem Intensivpfleger. Krankenkassen würden die Verordnungen der Ärzte „nicht ausreichend prüfen“. Ein Problem seien auch die Mediziner, die solch eine intensivpflegerische Versorgung „verordnen“. Auch dort werde oft auf Grundlage wirtschaftlicher Kennziffern entschieden.

Studien zufolge überleben gerade ältere und vorerkrankte Patienten schwere Verläufe bei maschineller Beatmung meist nicht. Und die, die nicht sterben, haben wenig Chancen, von den Geräten loszukommen. Was aus ihnen wird, darum kümmert sich niemand. Krankenkassen hätten keine Möglichkeit zur regelhaften Überprüfung, erfuhr man vom Spitzenverband. Die Pflegedienste würden auch ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen und melden, wenn sie mindestens zwei Personen in einer WG versorgten.

„Der Bereich ist unterreguliert. Wir haben da jetzt nachgefasst, aber das Problem ist tatsächlich nach wie vor nicht ganz gelöst. Es ist traurigerweise so, dass es nach wie vor Anhaltspunkte gibt zu glauben, dass die Situation nach wie vor ausgenutzt wird“, äußerte dazu der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach – und fordert eine Überprüfung. (nmc)



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