Pharmakonzern Roche klagt gegen Lauterbachs Krankenkassengesetz

Der Pharmakonzern Roche Pharma legt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das Schweizer Unternehmen sieht sich durch Reform unverhältnismäßig stark belastet.
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Das Logo des Schweizer Pharmariesen Roche.Foto: Sebastien Bozon/AFP via Getty Images
Epoch Times25. Mai 2023

Der Schweizer Pharmakonzern Roche Pharma geht mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. „Diese Klage ist dazu da, um öffentlich zu machen, dass dieses Gesetz die Krankenkassen nicht stabilisiert, sondern destabilisiert“, sagte Roche-Deutschlandchef Hagen Pfundner dem Portal „The Pioneer“ nach Angaben vom Donnerstag. Er warnte vor einer Verschärfung des Arzneimittelengpasses und einer Abwanderung forschender Pharma-Unternehmen durch die Reform.

Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-FinStG) war im vergangenen November in Kraft getreten. Ziel war es, das chronische Milliarden-Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Griff zu bekommen. Roche sieht sich wie andere Pharmaunternehmen durch die vorgegebenen Einsparungen unverhältnismäßig stark getroffen.

Tatsächlich sieht die Reform mehrere Vorgaben für Pharmafirmen vor: Der Herstellerrabatt, den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Kassen für patentgeschützte Medikamente gewähren müssen, wurde für ein Jahr von sieben auf zwölf Prozent erhöht. Das Moratorium für Preiserhöhungen bei Arzneimitteln wurde bis Ende 2026 verlängert. Und der Zeitraum für die freie Preissetzung von neuen Medikamenten mit nachgewiesenem Zusatznutzen wurde von zwölf auf sechs Monate verkürzt.

Unverhältnismäßig hoch belastet

Roche sieht in dem Gesetz laut „The Pioneer“ einen Verstoß „gegen Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Gleichheitssatzes“. Der Pharmakonzern fühle sich innerhalb der Gruppe der von dem Gesetz betroffenen Leistungserbringer im Vergleich zu den Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern unverhältnismäßig hoch belastet.

Der Einsparbeitrag der Pharmaindustrie zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sei „höher als ihr Anteil an den Kosten, die dem System der GKV im Ganzen zur Last fallen“, zitierte „The Pioneer“ aus der Klageschrift. Arzneimittel würden demnach nur 16,4 Prozent der Ausgaben in den GKV ausmachen. Der Sparbetrag der Branche aber liege bei 76 Prozent. Das entspreche im laufenden Jahr rund 3,7 Milliarden Euro.

Mehrere Unternehmen Unterstützung

Die Reform werde dazu führen, „dass weniger Innovationen in Deutschland auf den Markt kommen“, sagte Roche-Deutschlandchef Pfundner „The Pioneer“. Der Arzneimittelengpass werde verschärft, die Wertschöpfung woanders stattfinden – und Deutschland de-industrialisiert.

Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) begrüßte die Verfassungsbeschwerde. „Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Branche im letzten Jahr zwangsweise Stabilisierungshilfen für die Krankenkassen leisten musste, obwohl die zu Grunde liegende Finanzschätzung noch nicht einmal zutreffend ist“, erklärte Verbandspräsident Han Steutel. Das Erstattungssystem für Innovationen sei durch die Reform „systemwidrig durcheinandergewirbelt worden“. Die Klage von Roche sei deshalb „richtig“.

In der Branche wurde nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Unternehmen der Verfassungsbeschwerde anschließen. „Mehrere Unternehmen denken über die juristischen Implikationen der Reform nach“, hieß es aus Branchenkreisen.

(afp/red)



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