Finanztest: Altersvorsorgeberatung durch gesetzliche Rentenversicherung nicht überzeugend

Finanztest hat die Altersvorsorgeberatung der Deutschen Rentenversicherung getestet. Ergebnis: Die Beratung weist erhebliche Mängel auf. Brauchbare Alternativen gäbe es aber nicht. Was können Sie tun, um dennoch gute Ergebnisse zu erzielen? 
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Deutsche Rentenversicherung im Test: Beratung zu Kontoklärung der gesetzlichen Rente und Altersvorsorgeberatung seien nicht überzeugend, lautet das Ergebnis eines Test von Finanztest.Foto: Soeren Stache/dpa
Von 3. November 2019

Finanztest hat die Rentenberatung der gesetzlichen Rentenversicherung getestet. Das Urteil: Note 4 – „nicht überzeugend“. Dennoch gebe es aber auch keine wirkliche Alternative. Daher müsse die Beratung einfach besser werden.

80 Personen testeten zwischen Januar und Juli 2019 die deutschlandweiten Beratungszentren. Im Kern ging es um die Fragen, wie hoch die Alterseinkünfte sein werden und was muss man tun, um diese aufzubessern.

Beratung durch Rentenversicherung trotz aller Widrigkeiten beste Beratungsvariante

Auch wenn das Ergebnis aus der Beratung durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht gut sei, gebe es kaum brauchbare Beratungsalternativen. Finanzberater, Versicherer und Banken seien nicht unabhängig und kennen sich mit gesetzlicher Rente mitunter auch nicht aus. Gerichtlich registrierte unabhängige Rentenberater seien zwar fachlich im Bilde, aber kosten viel Geld.

Spätestens ab Mitte 40 solle man sich jedoch unbedingt beraten lassen, rät Finanztest. Dabei werde das Ergebnis umso aussagekräftiger, je älter man ist. Aber umso schwerer werde es auch, entsprechende Lücken auszugleichen. Besser also, wenn man früher hingeht, rät Finanztest.

Einige Ergebnisse

  • Die Auskundschaftung des Vorhandenseins einzelner Alterseinkünfte wurde als durchwachsen beurteilt, wobei die gesetzliche Rente die Note 3 erhielt und die übrigen Alterseinkünfte mit Note 4 bewertet wurden.
  • Die Ermittlung der Höhe der Alterseinkünfte bekam die Note 3. Die Ermittlung der gesetzlichen Rente, inklusive der Ermittlung von Fehlzeiten, schloss mit Note 3 etwas besser ab als die zusätzliche Altersvorsorge mit Note 4.
  • Eine Note 5 gab es für die Ermittlung der Gesamteinkünfte. Finanztest wurde mit einer Ermittlung anhand eines Erfassungsbogens abzüglich Steuern, Abgaben und Inflation sowie Verbesserungsvorschlägen, wie man Rentenlücken vermindern kann, konfrontiert. Hier kann man den Musterberechnungsbogen leicht abgewandelt herunterladen.
  • Den Auswertungen von Finanztest zufolge verwendeten nur rund 20 Prozent der Beratungsstellen den Fragebogen und sprachen Rentenlücken an. Die Hälfte der Beratungsstellen ermittelten nur gesetzliche Renten – und die restlichen 30 Prozent gar nichts.

Gut vorbereiten auf den Termin

Dennoch könne man bei der Beratung einigermaßen gute Ergebnisse erzielen, wenn man sich gut vorbereite. Insbesondere solle man fachlich so im Thema sein, dass man in der Lage sei, Äußerungen kritisch zu hinterfragen.

Und Achtung: Bei der Terminwahl rät Finanztest, das Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen. Es gibt die Beratung für gesetzliche Rente (sogenannte ‚Kontenklärung‘) und eine umfassende Altersvorsorgeberatung.

Alle Belege zusammenstellen

Für den Termin rät Finanztest, alle Unterlagen mitzubringen – bei Verheirateten von beiden Ehegatten. Mögliche Belege mit Rentenansprüchen können sein:

  • Gesetzliche Renten
  • Renten aus Versorgungswerken (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte)
  • Ausländische Renten
  • Ruhegehälter (Beamte)
  • Kapitallebensversicherungen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Rürup-/Riester-Renten.

Bei gesetzlichen Renten empfehle es sich zudem, rentenrelevante Zeiten zusammenstellen und noch zu registrierende Fehlzeiten durch Belege wie Zeugnisse und Sozialversicherungsnachweise zu belegen.

Hinweis: Nachweise aus dem Ausland können ebenfalls anerkannt werden.

Finanztest verwies auf den Nutzen einer Onlineplattform, wo jegliche Rentenansprüche gesammelt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befinde sich gerade im Sozialministerium.

Schon mal selbst ausrechnen

Finanztest empfiehlt, den Berechnungsbogen, der sämtliche Altersvorsorgevarianten abdecken soll, vorab schon einmal selbst auszufüllen. Er kann online ausgefüllt werden, rechnet aber keine Rente aus.

Hinweis: Eine erste Einschätzung könne man sogar selbst erhalten, indem von dem Gesamtbetrag Sozialabgaben, Steuern und Kaufkraftverlust abzieht. Finanztest rät mit 1,5 Prozent Inflation zu rechnen.

Der Rentenrechner der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet nur die gesetzliche Rente. Außerdem solle man den Blick etwas weiter schweifen: Ein Grundstück im Alter könne viel wert sein. Pflegekosten hingegen können zu erhöhten Belastungen führen.

Gut zu wissen: Ihre Rechte, falls es mit der Beratung nicht klappt

Finanztest betont, dass jedem, der Beitragszahler ist oder war, Anspruch auf umfassende, kostenlose Beratung durch die gesetzliche Rentenversicherung zustehe. Schließlich erwarte der Gesetzgeber ja auch eine zunehmende private Altersvorsorge. Man könne sich frei in eine der deutschlandweiten 163 Beratungsstellen beraten lassen.

Bei Problemen solle man sich auf die Sozialgesetzbücher berufen. Bei gesetzlicher Rente wären dies § 14 und § 15 des Ersten Sozialgesetzbuches. Auch Sozialverbände würden helfen.



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