Geldstrafe für Berliner Rentner wegen Angriffs auf Klimaaktivisten mit Spray

Weil er Klimaaktivsten der „Letzte Generation“ mit einem Spray ins Gesicht sprühte, ist ein Berliner Autofahrer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation blockieren eine Kreuzung in Regensburg.
Aktivisten der „Letzten Generation“ blockieren eine Kreuzung in Regensburg.Foto: Daniel Vogl/dpa
Epoch Times22. Mai 2024

Weil er Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ mit einem Spray besprühte, ist ein Berliner Autofahrer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 71-jährige Rentner habe den Demonstrierenden teils aus unmittelbarer Nähe ins Gesicht gesprüht, hieß es am Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen von je 30 Euro verurteilt.

Der Mann, der vor seiner Rente zuletzt als Wachpolizist gearbeitet hatte und unter anderem bei Botschaften eingesetzt war, war im September 2023 nach eigener Aussage auf dem Weg zu einem Arzttermin. Wegen der Blockade durch die Klimaaktivisten in der Landsberger Allee im Osten Berlins musste er mit seinem Auto stehen bleiben.

Laut Anklage stieg er daraufhin aus, ging zu den Demonstranten und besprühte sie mit Reizgas. Drei Menschen wurden dabei leicht verletzt und klagten über Augen-, Haut- und Atemwegsreizungen. Während der Verhandlung wurde ein Video als Beweismittel gezeigt. Darauf war zu sehen, wie der Angeklagte Menschen mit orangefarbenen Westen aus nächster Nähe ins Gesicht sprühte und versuchte, nach einem Menschen zu treten.

Rentner: „Notwehr“

Der Rentner bestritt die Tat nicht, gab aber bei seiner Vernehmung am Dienstag an, nicht mit Reizgas, sondern mit einem Kölnisch Wasser gesprüht zu haben. Dies habe er seit Jahren als Deodorant in seinem Auto liegen. Er habe aus Notwehr gegen die „terroristische Organisation“ gehandelt und zudem Zivilcourage bewiesen.

„Ich war enttäuscht, dass sich sonst niemand angeschlossen hat“, sagte er vor Gericht. Auch habe er sich geärgert, dass seine Sprühflasche bald leer gewesen sei.

Das Gericht erklärte, die Tat des Angeklagten sei kein angemessenes Mittel gewesen. Dennoch erkannte es eine notwehrähnliche Situation an, weil der Mann genötigt worden sei, mit seinem Auto anzuhalten. Deshalb und weil es keine schwerwiegenden Verletzungen gab, ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus. (afp)



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