Stadtfest Celle: Junge Frau von Männergruppe sexuell belästigt – Zeugenaufruf
Beim Stadtfest in Celle wurde eine junge Frau Opfer einer sexuellen Belästigung durch eine Männergruppe. Zeugen werden gesucht.

Symbolbild.
Foto: istockphoto/raphli
Die Polizei Celle geht mit einer sexuellen Belästigung auf dem Stadtfest in Celle an die Öffentlichkeit, nachdem sich der Fall bereits am Samstag, 14. September, zugetragen hatte.
Gruppe grapscht beim Stadtfest
Demnach hatten fünf junge Männer eine bisher unbekannte junge Frau beim Stadtfest am „Markt“ sexuell belästigt.
„Nachdem sie unsittlich berührt worden war, zeigte die junge Frau dem Sicherheitsdienst zwar die Tatverdächtigen, entfernte sich dann jedoch vom Tatort, bevor ihre Personalien festgestellt werden konnten.“
Die Polizei bittet um Hinweise von Zeugen unter Telefon 05141 / 277 – 215 oder – 395. Zudem möchte sich das Opfer doch bitte bei der Polizei melden.

Grapscher-Alarm!
Foto: istockphoto/MARHARYTA MARKO
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigungen sind Straftatbestände, wie sie sich auch in Nürnberg am zweiten Oktoberwochenende fünffach zugetragen hatten.
Doch wie sieht es juristisch aus?
Laut Paragraf 3, Abs. 4, des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzesn (AGG) geht es bei einer sexuellen Belästigung um eine Benachteiligung einer Person durch „unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten“, wozu sowohl Handlungen, als auch verbale Aufforderungen zählen. Ebenso gelten „sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen“ dazu.
Prinzipiell geht es auch darum, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird und ein im Extremfall auch ein durch „Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“.
(sm)
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