Endlich wieder richtig krachen lassen

Nach zwei Jahreswechseln mit Feuerwerksverbot besteht jetzt umso größere Nachfrage an Böllern.
Der Inhaber eines Feuerwerksgeschäfts sortiert in Baden-Württemberg zwei Tage vor dem Verkaufsstart des Silvesterfeuerwerks sein Sortiment.
Verkauf von Silvesterfeuerwerk.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Von 29. Dezember 2022

Feuer frei für feierfreudige Pyrofans – zwei Jahre lang war es durch Böllerverbot eher ruhig zu Silvester in Deutschland. Wegen der Corona-Pandemie durfte Ende 2020 und 2021 kein Feuerwerk verkauft werden, an publikumsträchtigen Plätzen gab es ein Feuerwerksverbot. Die Argumentation in den letzten beiden Jahren: Menschenansammlungen sollten im Rahmen der laufenden „Kontaktbeschränkungen“ verhindert und das Gesundheitssystem nicht noch zusätzlich durch Feuerwerksunfälle belastet werden (Epoch Times berichtete). Nach zwei eher ruhigen Jahreswechseln dürfte jetzt also wieder kräftig geknallt und Silvesterfeuerwerk in die Luft geballert werden, die Pyrobranche erwartet ein gutes Geschäft.

„Feuer frei“ an Silvester oder besser doch nicht?

Während für die einen ein Feuerwerk ein Augenschmaus ist, zumal eine schöne Silvestertradition, das letzte Jahr einfach „wegzuknallen“ und dessen Geister zu vertreiben, gibt es auch eine breite Front dagegen: Hier ist von unnötigem Verpackungsmüll, von Lärmbelästigung, Geldverschwendung und Feinstaubbelastung die Rede. Auch von dem Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems – inzwischen schon fast eine Art Universalargument. Ebenso werden mittlerweile Stimmen hörbar, die zum Feuerwerksverzicht aufrufen, da zum Beispiel Geflüchtete aus Kriegsgebieten durch die zahlreichen Explosionsgeräusche getriggert werden. Das ist neu, bis jetzt ging es meistens maximal darum, dass die Geräusche, Lichteffekte und Gerüche Haustiere wie Hunde und Katzen belasten oder es eben Verletzungsrekorde gebe. Durchschnittlich gebe es mehr als 8.000 Menschen mit Innenohr-Schädigung durch Böller und Raketen oder etwa 500 Menschen mit Augenverletzungen, wie die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft warnt. An keinem anderen Tag im Jahr verletzten sich zudem so viele Menschen die Hände wie an Silvester.

An Silvester wird traditionell sehr viel Geld in die Luft geballert. Allein 2019 gaben die Deutschen 122 Millionen Euro für Raketen und Batterien aus. Außerdem werden circa 40.000 Tonnen Feuerwerkskörper jährlich nach Deutschland importiert„".

Knallerverkauf vom 29. bis 31. Dezember

In Deutschland werden größere Böller sowie Raketen nur unmittelbar vor Silvester verkauft. Der Zeitraum ist für 2022 klar definiert: vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember. Innerhalb dieser drei Tage kann in Deutschland jede Person über 18 Jahren Feuerwerk kaufen – entweder im Geschäft oder auch online.

Feuerwerk wird in zwei Kategorien eingeteilt – in F1 und in F2. Zu Feuerwerk der Klasse F1 gehören „harmlosere Knaller“ wie zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen, Knallbonbons oder auch Tischfeuerwerk. Diese dürfen schon von 12-Jährigen erworben werden und die als weniger gefährlich eingestufte Art von Feuerwerkskörpern darf in der Regel auch das ganze Jahr über verkauft werden.

Wunderkerzen für die Kleinen, Raketen und Fontänen für die Großen

Anders als Feuerwerk der Klasse F2, das ab 18 Jahren käuflich erworben werden darf. Dazu gehören die dicken Böller wie die größeren Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter, Batterien und laute Knaller. Diese sind in der Regel an einem Prüfsiegel mit einem vierstelligen Nummerncode plus F2 sowie einer weiteren fortlaufenden Nummer erkennbar, wie zum Beispiel 0589-F2-1234 – wobei die 0589 für die Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) steht.

Für F2-Feuerwerk gilt eine strikte „Knallzeit“: Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Einige Städte verbieten Feuerwerk auch in bestimmten Bereichen. Und: Hände weg von Blindgängern, die nicht explodiert sind, diese sollten unbedingt liegen gelassen werden.

Amtlich geprüfter Krawumms

Die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüften und zugelassen Böller sowie bei allen für den deutschen Markt bestimmten Feuerwerks- und Knallkörpern ist die Menge an Schwarzpulver stark begrenzt. Bei einem geprüften Böller, der versehentlich in der Hand gezündet wird, kommt es dem BAM zufolge zu leichten Verbrennungen. Brisantere Blitzknallkörper sind hierzulande verboten. Das BAM warnt auch vor aus Osteuropa eingeschmuggelten Knallkörpern mit sogenanntem Blitzknallsatz, einer Mischung aus Kaliumperchlorat und Aluminiumpulver, da diese durch vorzeitige Explosion gefährliche Verletzungen verursachen können.

Außerdem empfiehlt das BAM, bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter Entfernung zu halten. Raketen stehen zudem deutlich stabiler, wenn sie nicht bloß in einer Sektflasche stecken, sondern sich die Flasche in einem Getränkekasten befindet. Grundsätzlich sollten Knaller nicht in der Hand gezündet werden. Und – das wohl Wichtigste: F2-Böller sind nur zur Verwendung im Freien gedacht.

 

(Mit Material von Agenturen)



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