Mit 70 noch fahrtauglich? Die EU will regelmäßig prüfen lassen

Die EU fordert strengere Regeln beim Autofahren. Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen Senioren ab 70 Jahren künftig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen.
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In Schweden oder den Niederlanden ist es für Menschen ab 70 Jahren bereits verpflichtend, an einer ärztlichen Überprüfung der Fahrtauglichkeit teilzunehmen.Foto: iStock
Von 7. März 2023

Ein neues Ziel der Europäischen Union besteht darin, die Anzahl der Verkehrstoten zu reduzieren. Bis 2030 soll die Anzahl um die Hälfte reduziert, bis 2050 soll es sogar gar keine Verkehrstote mehr geben.

So lautet nach „Zero-COVID“ und „Zero-Pollution“ nun das Motto „Zero Straßenverkehrstote“. Im letzten Jahr haben laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission rund 20.000 ihr Leben auf EU-Straßen verloren.

Die geplante Führerscheinreform lege unter anderem fest, dass ältere Menschen ab 70 regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen müssen, wie der „Merkur“ berichtete. Bisher ist es in Deutschland so, dass man nach Bestehen der Führerscheinprüfung bis ans Lebensende eine Fahrerlaubnis erhält. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, in denen die Führerscheinbehörde die Fahrtauglichkeit mit einem Gutachter überprüfen lassen kann.

Laufzeitänderungen der Führerscheine

Senioren können bisher auch jederzeit freiwillig den Führerschein abgeben oder sich von einem Gutachter testen lassen. Das machen aber die Wenigsten. Wer will schon zugeben, dass er nicht mehr fahrtauglich ist? Deshalb will die EU den regelmäßigen Check bei Rentnern ab 70 jetzt für alle EU-Mitgliedstaaten einführen.

In Schweden oder den Niederlanden ist es für Menschen ab 70 Jahren bereits verpflichtend, an einer ärztlichen Überprüfung der Fahrtauglichkeit teilzunehmen. In Spanien liegt diese Altersgrenze bei 45 Jahren.

Laut Gesetzentwurf der Europäischen Kommission sollen mit der Reform gleichzeitig die Laufzeiten der Führerscheine verändert werden. EU-weit seien diese dann 15 Jahre gültig anstatt wie bisher zehn Jahre. Für Rentner ab 70 soll die 15-jährige Gültigkeit nicht gelten, ihre Führerscheine sollen nur noch fünf Jahre gültig sein.

Digitaler EU-Führerschein

Ferner schlägt die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Wie dieser aussehen könnte und welche Vorteile er hätte, schreibt die Kommission am 5. März in einem Twitter-Beitrag:

„Die EU wird die erste Region weltweit sein, die einen grenzüberschreitenden Führerschein hat: Dieser wird über ein Mobiltelefon zugänglich sein und in der gesamten EU anerkannt werden.“

Auf diese Weise sei es viel einfacher, einen Führerschein auf EU-Ebene zu ersetzen, zu erneuern oder umzutauschen.

Neue medizinische Mindestanforderungen für den Führerschein

Ferner sollen laut dem Gesetzentwurf neue medizinische Mindestanforderungen gelten, die eine Person erfüllen muss, um einen Führerschein zu bekommen oder ihn erneuern zu lassen. Einige von ihnen lauten:

  • Sollte eine Augenkrankheit festgestellt werden, muss der Autofahrer regelmäßig die Sicht ärztlich prüfen lassen.
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die regelmäßig Alkohol oder Drogen missbrauchen.
  • Autofahrer mit neurologischen Beschwerden brauchen eine Bescheinigung vom Arzt über die Fahrtauglichkeit (gilt insbesondere für Menschen mit Apnoe).
  • Bei Krankheiten des Bewegungsapparates, die das Nutzen eines Fahrzeugs erschweren, soll kein Führerschein ausgestellt werden.
  • Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss ein Arzt die Fahrtauglichkeit bescheinigen.
  • Autofahrer, die Diabetes haben, sollen alle zehn Jahre auf Fahrtauglichkeit überprüft werden.
  • Wer regelmäßig unter einer schweren Unterzuckerung leidet, soll keinen Führerschein (mehr) haben.
  • Autofahrer mit Epilepsie können einen Führerschein nur dann haben oder behalten, wenn sie seit einem Jahr keinen Anfall hatten; Epileptiker brauchen regelmäßige ärztliche Untersuchungen, außer sie hatten seit fünf Jahren keine Anfälle mehr.
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die schwere kognitive oder intellektuelle Störungen aufweisen. Dazu gehören auch altersbedingte Veränderungen.


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