Politik zeigt sich empört über Panama-Enthüllungen

Ermittlungen oder Prüfungen wegen möglicher Vergehen soll es in Frankreich, Spanien, Australien, Israel, Spanien, den Niederlanden, Indien und der Schweiz geben, wie Behörden am Montag mitteilten. Die österreichische Finanzmarktaufsicht gab die Überprüfung zweier Banken in Auftrag.
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«Die Heimlichtuerei muss ein Ende haben», forderte Bundesjustizminister Heiko Maas.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times5. April 2016
Auf die Enthüllungen über Geschäfte mit Briefkastenfirmen in Steueroasen will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) mit einem „Transparenzregister“ reagieren. „Die Heimlichtuerei muss ein Ende haben“, sagte Maas der „Süddeutschen Zeitung“, dem NDR und dem WDR.

Der Minister sieht darin ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung. Um Briefkastenfirmen aus der Anonymität zu holen, will Maas das deutsche Geldwäschegesetz ergänzen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf der Bundesregierung vor, Reformen im Finanzsektor zu blockieren. „Wenn Finanzdienstleister mit Unternehmen Geschäfte machen, deren wirtschaftlich Berechtigte nicht bekannt sind, müssen sie empfindliche Strafen fürchten – doch bislang droht ihnen von Seiten der Bundesregierung kein Ungemach“, sagte Göring-Eckardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Vielmehr hat die Bundesregierung ein härteres Durchgreifen in Europa blockiert.“ Nötig seien international öffentliche Register, in denen die wirtschaftlich Berechtigten hinter einzelnen Unternehmen bekanntgemacht würden. Europa müsse dabei vorangehen.

In koordinierten Berichten von Medien aus rund 80 Ländern war zahlreichen Politikern, Sportlern und Prominenten vorgeworfen worden, ihr Geld in Offshorefirmen geparkt zu haben. Auch mehrere tausend Deutsche sollen laut der „Süddeutschen Zeitung“ Briefkastenfirmen einer Anwaltskanzlei in Panama in Panama genutzt haben. „Als Vermittler traten dabei nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Banken auf“, berichtet die Zeitung unter Berufung auf die ausgewerteten Dokumente.

Die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca wehrt sich seit Veröffentlichung der „Panama Papers“ am Sonntag gegen die Vorwürfe und hält die Abschöpfung der Daten für strafbar. „Diese Berichte stützen sich auf Vermutungen und Stereotypen“, teilte die Kanzlei in einer vierseitigen Stellungnahme mit. Mossack Fonseca sei noch nie im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen beschuldigt oder angeklagt worden. Die Kanzlei stelle weitestmöglich sicher, dass von ihr gegründete Gesellschaften nicht zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder für andere kriminelle Zwecke genutzt würden.

Ermittlungen oder Prüfungen wegen möglicher Vergehen soll es in Frankreich, Spanien, Australien, Israel, Spanien, den Niederlanden, Indien und der Schweiz geben, wie Behörden am Montag mitteilten. Die österreichische Finanzmarktaufsicht gab die Überprüfung zweier Banken in Auftrag.

In Islands Hauptstadt Reykjavik demonstrierten am Montag mehrere tausend Menschen gegen die Regierung. Einige von ihnen bewarfen das Regierungsgebäude mit Bananen, Eiern und Toilettenpapier. Ministerpräsident Sigmundur Gunnlaugsson soll ebenfalls eine Briefkastenfirma in einem Steuerparadies mitbesessen haben. Die Opposition stellte einen Misstrauensantrag gegen ihn. Die Justiz ermittelt bislang nicht gegen Gunnlaugsson.

Weltweit gehen immer mehr Prominente selbst in die Öffentlichkeit und weisen – wie Weltfußballer Lionel Messi und Argentiniens Staatschef Mauricio Macri – Vorwürfe zurück. Russland reagiert wütend auf Informationen aus den „Panama Papers“ über angebliche verborgene Milliarden im Umfeld von Präsident Wladimir Putin.

Mindestens 28 deutsche Banken sollen laut „SZ“ in den vergangenen Jahren die Dienste von Mossack Fonseca genutzt haben. Insgesamt hätten allein die deutschen Banken bei dem Offshore-Dienstleister mehr als 1200 Briefkastenfirmen gegründet oder diese für ihre Kunden verwaltet. Gut 500 Banken hätten den Dokumenten zufolge in den vergangenen Jahren mithilfe der Kanzlei mehr als 15 600 Briefkastenfirmen an ihre Kunden vermittelt. Unklar ist nach wie vor, ob und in welchen Fällen die durch ein Datenleck bekanntgewordenen Geschäftstätigkeiten strafrechtlich relevant sind.

(dpa)

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