Gesundheitsministerium: Kein Unterschied bei Todesfällen zum Zeitpunkt der Comirnaty-Entblindung feststellbar

Die Zulassungsstudie für den Comirnaty-Impfstoff von BioNTech/Pfizer hat bis zu ihrer Entblindung keinen Unterschied bei den Todesfällen geimpfter oder ungeimpfter Testpersonen ergeben. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Titelbild
Das Archivbild zeigt ein Fläschchen mit dem Pfizer/BioNTech-Impfstoff Comirnaty. Die Substanz soll gegen COVID-19 schützen.Foto: Cindy Ord/Getty Images for Pfizer/BioNTech)
Von 9. September 2023

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Für Empfänger des mRNA-Impfpräparats Comirnaty ließ sich in der Zulassungsstudie von BioNTech/Pfizer kein niedrigeres Todesrisiko erkennen als bei Menschen, die den Wirkstoff nicht erhalten hatten. Für mit Comirnaty geimpfte wie für ungeimpfte Menschen bestand mit Beginn der Impfkampagne somit das gleiche Risiko, an einer Corona-Infektion zu sterben.

Das lässt sich aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schließen, die der Parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) kürzlich an den AfD-Abgeordneten Roger Beckamp übermittelt hatte. Das Argument, die BioNTech-Impfung habe Millionen Menschen vor dem Tod bewahrt, entbehrt für Beckamp somit der Grundlage.

„Kleine Anfrage“ zur Comirnaty-Zulassungsstudie

Beckamp hatte im Rahmen einer Kleinen Anfrage wissen wollen, ob in einer bestimmten Studie Unterschiede bezüglich der Zahl der Todesfälle festgestellt worden waren – je nachdem, ob es sich um ungeimpfte oder geimpfte Probanden gehandelt habe.

Nach Informationen des österreichischen Portals „Der Status“, das sich auf einen Artikel der „Jungen Freiheit“ (Bezahlschranke) beruft, ging es Beckamp ganz konkret um „‚Placebo-kontrollierte, randomisierte und verblindete wissenschaftliche Studien‘, die den BioNTech/Pfizer-Impfstoff Comirnaty betreffen“. Diese Beschreibung traf für die zweite Comirnaty-Studie mit der Kennung „C4591001“ zu (Klinisches Protokoll, engl.: PDF). Es handelt sich um die Zulassungsstudie für Cominarty und damit um die wohl wichtigste Impfstudie überhaupt: Auf ihrer Grundlage war das mRNA-Präparat für die Öffentlichkeit „bedingt“ freigegeben worden.

Frankes Antwort, zitiert aus „Der Status“:

Bis zum Zeitpunkt der Entblindung der Studie war ein statistisch signifikanter Unterschied in der Gesamtmortalität zwischen der Gruppe der mit dem Impfstoffkandidaten geimpften Personen und der Gruppe der Placebo-geimpften Personen wissenschaftlich nicht feststellbar.“

An der Studie hatten 21.720 Testpersonen teilgenommen, die einen Wirkstoff injiziert bekamen. 21.728 weitere „Versuchskaninchen“ (Olaf Scholz, Video auf „YouTube“) hatten ein Placebo bekommen, also eine Flüssigkeit ohne Wirkstoff (PDF). Keiner der zufällig zugeordneten Gruppenteilnehmer und auch kein Verabreicher wusste, wer ein Placebo bekam („Doppelblind-Studie“). Wie viele Menschen aus jeder Gruppe bis zum Zeitpunkt der Entblindung an oder mit einer Corona-Infektion gestorben waren, ist nicht bekannt.

Frühe Entblindung als wissenschaftlicher „Super-GAU“

Mit der Entblindung war laut „TheBMJ“ bereits „innerhalb weniger Wochen nach Erhalt einer EUA [Emergency Use Authorization, Notfallzulassung]“ begonnen worden, um auch den Placebo-Empfängern die Möglichkeit zu gewähren, sich impfen zu lassen. Für den Risikoexperten Prof. Werner Bergholz bedeutete die Entblindung übrigens ein „Super-GAU“, denn eine Evaluierung der Impfeffekte sei damit „aus eigenem Verschulden“ unmöglich gemacht worden.

Beckamp interpretierte die Antwort des BMG als Bestätigung dafür, dass eine lebenserhaltende Wirkung der Impfung wissenschaftlich nicht nachweisbar sei. Sämtliche weiteren Studien, auf die sich die Regierung seither beriefe, entsprächen nicht den gleichen strengen wissenschaftlichen Standards wie die Zulassungsstudie „C4591001“. Die Aussagekraft der nachfolgenden Untersuchungen sei somit deutlich geringer einzuschätzen.

Keine Daten für „medizinisch unerwünschte Ereignisse“

Schon vor einigen Wochen hatte Beckamp dem BMG eine ähnliche Frage gestellt, die sich aber nicht auf Todesfälle, sondern auf „medizinisch unerwünschte Ereignisse“ bezog, also auf Nebenwirkungen und Schäden, die im Zusammenhang mit einer Impfstudie für die Substanz BNT162b2 (Comirnaty) gemessen worden waren (BT-Drucksache 20/7945, PDF, Seite 72). Auch damals ließ Beckamp die Studienauswahl auf „placebokontrollierte, randomisierte und verblindete wissenschaftlichen Studien“ beschränken.

Staatssekretär Franke antwortete, dass der Bundesregierung „derartige Zahlen“ nicht vorliegen würden.

Beckamp folgerte daraus, dass es demnach auch keine Daten gebe, die eine Verbesserung der Gesundheit durch den mRNA-Impfstoff von „BioNTech/Pfizer“ nahelegten. Genau solche Daten seien jedoch Grundlage, wenn man eine solche Substanz empfehlen wolle.

Der Status-Autor kommentiert:

[…] von ‚sicher und wirksam‘ – Schutz vor Ansteckung und Weitergabe des Virus – bleibt am Ende im allergünstigsten Fall ein angeblicher, minimaler Schutz vor ‚Long Covid‘ und ein kolportiert milderer Verlauf bei ohnehin milden Varianten eines Virus, das bereits im ‚Wildtyp‘ für gesunde Menschen im arbeitsfähigen Alter nicht tödlich war, übrig.“

Nach Einschätzung des Virologen Prof. Dr. Hendrik Streeck hat die Bevölkerung in Deutschland dreieinhalb Jahre nach der Ausbreitung des Coronavirus inzwischen eine „Grundimmunität“ erworben. „Die geht nicht verloren“, erklärte Streeck im Gespräch mit der „Rheinischen Post“.



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