Altmaier kündigt einheitliches „Bürgerportal“ an

Bürger und Unternehmen sollen im Internet bald einfacher auf alle Online-Verwaltungsleistungen des Staates zugreifen können - egal, ob für sie die Kommune, das Land oder der Bund zuständig ist. "Wir müssen schneller und handlungsfähiger werden, über alle staatlichen Ebenen hinweg", sagte Altmaier.
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Peter AltmaierFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. November 2016

Bürger und Unternehmen sollen im Internet bald einfacher auf alle Online-Verwaltungsleistungen des Staates zugreifen können – egal, ob für sie die Kommune, das Land oder der Bund zuständig ist: „Deshalb machen wir jetzt eine Grundgesetzänderung, die es uns ermöglicht, ein Bürgerportal zu schaffen, über das der Bürger Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen hat“, sagte Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

„Wir müssen schneller und handlungsfähiger werden, über alle staatlichen Ebenen hinweg“, sagte Altmaier. Die Kommunen reagierten positiv: „Die Städte begrüßen das Vorhaben“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, der Zeitung.

„Das Bürgerportal darf allerdings nicht zu einer Zentralisierung von Online-Angeboten führen.“ Die kommunalen Portale „machen inzwischen einen gewichtigen Teil städtischer Identität aus“, sagte Dedy.

Die bundesweite Vernetzung aller Online-Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über ein einheitliches „Bürgerportal“ ist Teil der Vereinbarungen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den 16 Ministerpräsidenten bei ihrem Gipfel am 14. Oktober getroffen hat. Ziel sei es, „die digitale Zersplitterung der Verwaltung in Deutschland zu überwinden“, heißt es im Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, über den Altmaier am Donnerstag mit den Staatskanzleichefs der Länder berät.

Bund und Länder würden „verpflichtet, ihre Online-Verwaltungsportale miteinander so zu verknüpfen, dass die Online-Angebote aller Verwaltungsebenen über jedes dieser Portale zugänglich und abwickelbar sind“. Die Verfassungsänderung ist nötig, weil Bund und Länder ihre Online-Verwaltungsangebote bisher getrennt voneinander betreiben. Im Grundgesetz werden sie nun zu einheitlichen Standards verpflichtet. (dts)



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