Atemschutzmasken: Fake-Onlineshops immer schwieriger zu erkennen – Opfer verliert 80.000 Euro

Betrüger gestalten ihre gefälschten Internet-Verkaufsplattformen immer raffinierter. Sie nutzen gezielt die Angst der Bevölkerung vor dem neuartigen Coronavirus aus China aus. Wie Fake-Shops mit beispielsweise falschen Atemschutzmasken leicht zu erkennen sind und was im Falle eines Betruges umgehend zu tun ist, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
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Atemschutzmasken sind oftmals Requisiten in Arztserien - und sehr nützlich im Ernstfall.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa
Von 28. März 2020

Im Internet kursieren vermehrt betrügerische Angebote für Atemschutzmasken, warnt die Polizei. Die Betrüger nutzen dabei die aktuelle Angst in der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) aus. Über Fake-Onlineshops bieten sie verschiedene medizinische Artikel an und zocken die Kunden finanziell ab.

In extra eingerichteten Online-Shops, die nur wenige Tage online sind, bieten sie beispielsweise günstig medizinische Atemschutzmasken an. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse wird die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwindet wieder aus dem Internet.

Das Geld wird nach der Überweisung schnell abgehoben und ist somit verloren. Die gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, sind dabei immer schwerer auf den ersten Blick zu erkennen. Manchmal kopieren die Betrüger einen Teile einer real existierender Webseite.

Dabei ist auch der günstige Preis ein Lockmittel. Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, wird entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis verschickt oder das Produkt wird, nach einer Vorauszahlung, einfach nicht geschickt.

Nachforschung ergab: Die Firma mit den Atemschutzmasken existiert nicht

So erging es vor wenigen Tagen einem Betreiber einer Import-Export-Firma aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (Bayern). Anfang März bestellt er über eine Internetseite einer polnischen Firma Atemschutzmasken im Gesamtwert von 160.000 Euro.

Er sollte per Vorkasse bezahlen. Nach der Zusendung von Lieferscheinen überwies der Geschädigte die Hälfte der Auftragssumme auf ein angegebenes portugiesisches Bankkonto. Doch die Ware traf nie ein. Die Nachforschungen des Unternehmers ergaben, dass die von ihm beauftragte Firma nicht existierte.

Wegen schweren Warenbetruges hat die Kriminalpolizei Ingolstadt nun die Ermittlungen aufgenommen.

Das Polizeipräsidium Oberbayern berichtet, dass die Fake-Shops immer schwieriger vorab zu erkennen wären. Früher erkannte man sie leicht am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern.

Mittlerweile hat sich dies geändert. Die Betrüger würden immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind, so die Polizei.

Mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum wollen die Betrüger das Vertrauen der Internetnutzer gewinnen und sie zum Kauf animieren. Die Fake-Shops wirken daher auf den ersten Blick immer seriöser.

Polizei rät: keine Bezahlung per Vorkasse

Die Polizei rät daher:

  • Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse)
  • Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
  • Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug“)
  • Der Shop bietet keine Kundenhotline (falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen)
  • Überprüfen Sie den Namen des Shops über die Internetadresse http://whois.domaintools.com oder https://www.denic.de (hier können Sie feststellen, auf welchen Domaininhaber der Shop registriert ist. Sind hier Adressen im Ausland angegeben und stimmt der Domaininhaber nicht mit dem Inhaber im Impressum überein, sollten Sie skeptisch werden.)
  • Beim Lastschriftenverfahren kann man vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen stornieren
  • Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard

Ist man Opfer eines solchen Betruges geworden, sollte man, wenn man schon Geld überwiesen hat, umgehend seine Bank informieren. Über sie sollte man versuchen das Geld zurückzufordern. Da die Täter überwiesene Gelder jederzeit abheben können, ist allerdings Eile geboten. Zudem wird empfohlen den Betrug umgehend bei einer Polizeidienststelle anzuzeigen. Hierzu sollten Unterlagen, wie zum Beispiel eine Kaufbestätigung, mitgebracht werden.



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