Berlin entschärft Grundsteuer – wo es für Eigentümer dennoch teurer werden kann

Die Reform der Grundsteuer hat in einigen Bundesländern bereits zu erheblichen Irritationen geführt. Das Land Berlin will diese offenbar bereits im Ansatz verhindern und senkt den Hebesatz deutlich. Auch gibt es eine Härtefallklausel. In Ostberlin könnte es dennoch teurer werden.
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Grundsteuer: In Berlin soll der Hebesteuersatz gesenkt werden.Foto: iStock
Von 26. Februar 2024

In Sachsen, aber auch in Baden-Württemberg hatte die Reform der Grundsteuer jüngst bei mehreren Grundeigentümern für Aufregung gesorgt. In Moritzburg (Sachsen) gab es sogar einen Fall, in dem sich die jährliche Belastung von 40 auf 2.500 Euro erhöhen sollte. Offenbar, um solche Fälle zu vermeiden, hat das Land Berlin jetzt die Notbremse gezogen und den Hebesatz von 810 auf künftig 470 Prozent gesenkt.

Grundsteuer auf Basis unrealistisch gewordener Referenzwerte berechnet

Wie der rbb berichtet, hat Finanzsenator Stefan Evers am Mittwoch, 21. Februar, die Eckpunkte für die Umsetzung der Grundsteuerreform in der Bundeshauptstadt skizziert. Durch die deutliche Senkung des Hebesatzes soll die kostensteigernde Wirkung aufgefangen werden, die durch das Ende der alten Einheitswerte zu befürchten steht.

Die Reform soll ab Beginn des Jahres 2025 in Kraft treten. Erforderlich geworden war sie durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Dieses hatte die bis dato zur Berechnung der Grundsteuer herangezogenen Einheitswerte für veraltet erklärt. Darauf gestützte Kalkulationen seien verfassungswidrig.

Die bis dahin geltenden Werte stützten sich auf Referenzgrößen aus den Jahren 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland. Dies hatte am Ende zu erheblichen Abweichungen in der Grundsteuer bei Immobilien von ähnlicher Beschaffenheit geführt.

Steuermesszahl bleibt für Wohnimmobilien unverändert

Künftig soll der sogenannte Bodenrichtwert die relevante Referenzgröße zur Bestimmung des Grundsteuerwerts sein. Dieser ist regelmäßig deutlich höher als der alte Einheitswert, was zu Befürchtungen erheblicher Mehrbelastungen bei Grundstückseigentümern geführt hatte. Mit der Senkung des Hebesatzes, der ein weiterer Berechnungsfaktor ist, will Berlin diesen Effekt nun neutralisieren.

Der dritte relevante Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer ist die sogenannte Steuermesszahl. Diese bleibt für Wohngrundstücke in Berlin bei der aktuellen Höhe von 0,31 Promille. Auf 0,45 Promille steigt sie bei unbebauten und nicht zur Nutzung als Wohnstätten vorgesehenen Grundstücken.

Die Senkung des Hebesatzes dürfte zumindest in den meisten Fällen eine erhebliche Kostensteigerung verhindern – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Es wird Evers zufolge auch eine Härtefallregelung geben, sollten Eigentümer selbst genutzter Immobilien von nicht verkraftbaren Erhöhungen betroffen sein.

Bund der Steuerzahler und Eigentümerverband wollen Reform der Grundsteuer zu Fall bringen

In einigen Fällen, so Evers, könne es trotz der Gegensteuerung über den Hebesatz zu einer höheren Grundsteuer kommen. Dies sei vor allem in ostdeutschen Bezirken denkbar, wo die Einheitswerte deutlich unter dem Bodenrichtwert angesiedelt gewesen seien.

Auch innerhalb von Bezirken selbst könne es zu uneinheitlichen Anpassungen nach unten und oben kommen. Ziel sei, so der Senator, nicht die Steigerung der Einnahmen des Staates. Es gehe stattdessen um eine gerechtere Verteilung der Belastungen aufgrund der Grundsteuer.

Dass es genau dazu nicht kommen wird, davon geht der Heidelberger Verfassungsjurist Gregor Kirchhof aus. Er hält die Bodenrichtwerte für unverlässlich und nicht vergleichbar. Auf der Grundlage seines Gutachtens wollen der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus und Grund die Neuregelung bekämpfen.

Die Festsetzung lasse Umstände wie Denkmalschutzauflagen, Baumängel oder Altlasten außer Acht, so Kirchhof. Sinnvoller wäre eine Orientierung an Größen wie Fläche oder Gebäudeart.

Berlin wäre sechstes Bundesland mit eigener Regelung

Die etwa 80.000 Kleingärtner im Sinne des Bundeskleingartengesetzes dürfen sich in Berlin freuen. Sie hatten bis dato jährlich 16 Euro pro Kleingarten bezahlt. Für die Kommunen stellt die Grundsteuer eine bedeutende Einnahmequelle dar. Berlin hatte daraus im Vorjahr etwa 860 Millionen Euro lukriert.

Finanzämter und Kommunen haben noch bis Ende des Jahres Zeit, ihren Weg zur Umsetzung der neuen Grundsteuer zu bestimmen. Die meisten Länder halten sich an das vom Bund skizzierte Modell. Fünf Bundesländer haben eigene Modelle, Berlin wäre das sechste. Noch vor dem Sommer soll das Abgeordnetenhaus über den Entwurf abstimmen.



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