Kommunale Sozialämter verzichten auf Geldeinzug bei Flüchtlingsbürgen – Steuerzahler muss zahlen

Die kommunalen Sozialämter wollen nun keine finanziellen Forderungen mehr an die Flüchtlingsbürgen von eingewanderten Syrern stellen, berichtet der "Evangelische Pressedienst".
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"Flüchtlingsbürgen" sind Menschen, die sich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet haben, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen.Foto: Swen Pförtner/dpa
Epoch Times26. Juni 2019

Im Streit um finanzielle Forderungen im Zusammenhang mit Bürgschaften für „Geflüchtete“ hatten Bund und Länder bereits im Januar eine Einigung erzielt. Nun werden Menschen, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben, auch von kommunalen Sozialämtern in der Regel nicht mehr zur Kasse gebeten. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die Sozialministerien der Bundesländer hervor, das dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegt. Bereits im März hatte die Bundesagentur für Arbeit alle Jobcenter angewiesen, von Forderungen gegenüber Flüchtlingsbürgen abzusehen.

Seit 2017 hatten Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden verschickt, die sich von 2013 bis 2015 zur Übernahme des Unterhalts für syrische Flüchtlinge verpflichtet hatten. Allerdings sind viele Bürgen davon ausgegangen, nur so lange aufkommen zu müssen, bis die Asylverfahren positiv entschieden sind. So sahen es auch die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen, während der Bund von einer längeren Haftung der Bürgen ausging. Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes ist die rechtliche Lage nun geklärt.

Bund kündigte im Januar 2019 Kostenübernahme an

Bereits im Januar kündigte der Bund an, in den wesentlich betroffenen Bundesländern, die Kosten für die Bürgschaften zu übernehmen. Der Steuerzahler muss nun den „niedrigen zweistelligen Millionenbetrag“ an Sozialleistungen bezahlen, den die Jobcenter eigentlich von den Flüchtlingsbürgen einforderten.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte damals an die Jobcenter anzuweisen, von den Bürgschaftsforderungen abzusehen. Das galt allerdings nur für diejenigen, die vor August 2016 eine sogenannte Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge abgegeben hatten und später eine oftmals hohe Rechnungen von der Arbeitsagentur erhielten. Hintergrund ist, dass vor diesem Zeitpunkt eine relativ unbestimmte Regelung gegolten hatte und viele Flüchtlingshelfer davon ausgegangen waren, dass ihre Bürgschaft nur bis zur Anerkennung der Flüchtlinge gelten würde.

Bürger waren sich nicht über Tragweite ihrer Entscheidung bewusst

Aus Sicht der migrationspolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat sei die Einigung im Januar „überfällig“ gewesen. Allerdings ging sie für Polat damals nicht weit genug, denn die Regelung gelte nur für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein. Es müssten aber in allen Bundesländern Lösungen für Betroffene gefunden werden.

Flüchtlingsinitiativen und Kirchengemeinden begrüßten damals die Entscheidung des Bundes, denn es sei davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Bürgen sich bei der Abgabe ihrer Kostenübernahmeerklärung über deren Tragweite nicht bewusst gewesen wären, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums. (er/afp)



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