Bundesregierung befürchtet Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch könnte weitreichendere Auswirkungen haben als bisher angenommen. Hochrangige Regierungsvertreter fürchten nun, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und der gesamte Bundeshaushalt 2023 nach dem Urteil als verfassungswidrig eingestuft werden könnten.
Christian LIndner (FDP), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Halbzeit-Klausur des Bundeskabinetts auf Schloss Meseberg.
Christian LIndner (FDP), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Halbzeit-Klausur des Bundeskabinetts auf Schloss Meseberg.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 19. November 2023

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch könnte noch viel gravierende Folgen haben als bisher angenommen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, fürchten nun hochrangige Regierungsvertreter, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und damit der gesamte Bundeshaushalt 2023 nach dem Urteil verfassungswidrig sein könnte. Die Wirtschaftszeitung beruft sich bei dieser Meldung ausdrücklich auf Regierungskreise.

Für 2023 werde man deshalb für dieses Jahr erneut die sogenannte Notlagenklausel nutzen und die Schuldenbremse aussetzen müssen, hieß es innerhalb der Bundesregierung. Wie das „Handelsblatt“ schreibt, wird diese Option im Moment in der Ampel-Regierung geprüft. Um das allerdings durchzusetzen, müsste der Bundestag diesem Beschluss mit absoluter Mehrheit zustimmen.

Kreditermächtigungen von 200 Milliarden Euro

Im Herbst 2022 hatte die Bundesregierung den WSF mit Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet. Möglich war das damals, da die Schuldenbremse wegen der Energiekrise ausgesetzt war. In diesem Jahr wurde das Geld vor allem dafür genutzt, die Energiehilfen für die Unternehmen und die Bürger zu finanzieren. Dafür sind zwischen Januar und September 32,3 Milliarden aus dem WSF abgeflossen.

Das könnte nun verfassungswidrig erfolgt sein, da die Bundesregierung dafür in diesem Jahr die Notkredite aus dem Vorjahr nutzte. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts müssen die Schulden aber dem Bundeshaushalt 2023 zugerechnet werden. Damit würde die Bundesregierung, die sich aus der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme 2023 deutlich überschreiten.

Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts beschränkt.

Nur die Erklärung einer erneuten Notlage für dieses Jahr könnte die Ampelregierung aus der brenzligen Situation manövrieren. Damit könnte die Schuldenbremse auch für dieses Jahr aussetzen. Wie schon im Oktober des vergangenen Jahres könnte die Notlage auch dieses Jahr wieder mit der Energiekrise begründet werden. So scheint im Moment der Plan zu sein. Zwar hat sich die Lage der Energieversorgung inzwischen stark entspannt. Es könnte aber argumentiert werden, dass es Anfang des Jahres noch deutlichere Auswirkungen der Krise gab und die Lage ähnlich dramatisch war wie im Herbst 2022.

Urteil versetzt Bundesregierung in Alarmstufe Rot

Das Urteil in Karlsruhe vom Mittwoch, scheint die Bundesregierung offensichtlich wach gemacht zu haben. Bis zum Urteil hat sich niemand in der Bundesregierung vorstellen können, bei ihrer Finanzpolitik verfassungswidrig zu handeln. Genau das bekam die Ampel nun aber höchstrichterlich ins Stammbuch geschrieben. Das Gericht hatte den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Mit diesem hatte die Regierung ungenutzte Corona-Notkredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben, um sie später für Investitionen zu nutzen.

Das Gericht hat klargestellt, dass die Kreditermächtigungen nur in dem Jahr genutzt werden dürfen, für das die Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen wurde. Weiter muss die Regierung die Kredite in dem Haushaltsjahr verbuchen, in dem sie das Geld ausgibt. Mit dem Urteil des Gerichts geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Regelung nun auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gilt.



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