Bundestagsfraktionen haben Rücklagen von über 45 Millionen Euro

Die Bundestagsfraktionen haben zusammen Rücklagen von mehr als 45 Millionen Euro gebildet. Das größte Finanzpolster hat mit 22,9 Millionen offenbar die Unionsfraktion angelegt, gefolgt von der SPD mit 8,6 Millionen.
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Abgeordneten im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.Foto: Ralf Hirschberger/Archiv/dpa
Epoch Times3. September 2018

Die Bundestagsfraktionen haben zusammen offenbar Rücklagen von mehr als 45 Millionen Euro gebildet. Das geht aus den Abrechnungen von Union, SPD, Grünen, Linken, AfD und FDP für das Jahr 2017 für Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.

Das größte Finanzpolster hat demnach mit 22,9 Millionen die Unionsfraktion angelegt, gefolgt von der SPD mit 8,6 Millionen.

Grüne und Linke haben je 5,1 Millionen Euro angelegt, die AfD rund 2,6 und die FDP 1,7 Millionen Euro. Erst im Juli hatte der Bundestag die jährlichen Zuschüsse an die Fraktionen von 88 auf insgesamt über 115 Millionen Euro erhöht.

„Ich halte die Bundestagsfraktionen für überfinanziert“, sagte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, den Funke-Zeitungen. Das werde bei den hohen Rücklagen „offensichtlich“, die teilweise gar nicht spezifiziert seien.

„Deshalb sollten Transparenzpflichten und Prüfungsrechte des Rechnungshofs deutlich ausgebaut werden“, forderte Holznagel.

Wenn die Fraktionen schon voll alimentiert würden, müsse dies bedarfsgerecht sein. Die Fraktionsfinanzierung kranke an vielen Stellen und solle umfassend reformiert werden. Zusätzlich zu den Rücklagen weisen die Fraktionen auch Rückstellungen aus. Das sind Mittel, die zweckgebunden für bestimmte Risiken oder Aufgaben zurückgelegt werden.

In diesem Zusammenhang gibt es weiterhin Kritik an der FDP, weil sie 2013 nach ihrer Abwahl aus dem Bundestag Forderungen in Höhe von 5,8 Millionen Euro der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) nicht erfüllt hat. Eine umfangreiche Prüfung habe ergeben, dass die Forderung weder rechtlich durchsetzbar noch tatsächlich realisierbar sei, erklärte die RZVK den Funke-Zeitungen.

Die liquidierte FDP-Fraktion verfüge über kein ausreichendes Vermögen. Die neue FDP-Fraktion, seit 2017 wieder im Bundestag, darf nach den Worten ihres parlamentarischen Geschäftsführers Stefan Ruppert nicht die Rechtsnachfolge übernehmen. Inzwischen ist die Forderung verjährt. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sagte den Funke-Zeitungen: „Christian Lindner hat die Konkursmasse der FDP verwertet, auf den Schulden sollen andere sitzen bleiben.“ (dts)



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