Das neue Punktsystem für kriminelle Migranten. 70 Punk­te bei Mord – bei 60 Punkten droht Abschiebung

Es ist offensichtlich, dass Deutschland Schwierigkeiten im Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen und Migranten hat. Insbesondere mit Intensivstraftätern. BKA-Chef Münch stellt nun ein Frühwarnsystems für straffällige Ausländer vor.
Epoch Times28. November 2018

Um Intensivstraftäter unter den Flüchtlingen und Migranten schneller zu erkennen und eine Abschiebung einzuleiten, will die Polizei ein Frühwarnsystem einführen.

Dazu wollen die Po­li­zei­be­hör­den der Län­der, die Bun­des­po­li­zei und das Bun­des­kri­mi­nal­amt Da­ten von ver­ur­teil­ten Straf­tä­tern und Tat­ver­däch­ti­gen zu­sam­men­fas­sen.

In man­chen Bun­des­län­dern werden be­reits In­ten­siv­tä­ter­da­tei­en bei den Polizeibehörden geführt. Allerdings ist es aktuell offenbar schwer einzelne Ver­däch­ti­ge aus ganz Deutsch­land her­aus­zufil­tern.

Ziel ist es, In­ten­siv­tä­ter zu er­ken­nen und, wenn mög­lich, au­ßer Lan­des zu brin­gen“, sagt BKA-Prä­si­dent Hol­ger Münch zum neuen Frühwarnsystem.

Dabei stellt das Frühwarnsystem eine Kar­tei dar, die ähnlich wie der Flensburger Punk­te­ka­ta­log für Ver­kehrs­sün­der­ funktioniert.

Je schwe­rer die Straftat, des­to mehr Punk­te wür­de ein kri­mi­nel­ler Zu­wan­de­rer sam­meln.

Wenn eine bestimmte Zahl von Punkten erreicht ist, sol­le er schließlich aus Deutsch­land aus­ge­wie­sen wer­den.

Das Projekt Frühwarnsystem, mit dem Arbeitstitel „Pro­zess­op­ti­mie­rung zur Aus­wei­sung aus­län­di­scher Straf­tä­ter“, will BKA-Chef Münch diese Woche auf der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz in Mag­de­burg vor­stel­len.

Der Entwurf sieht dabei vor, für De­lik­te, die kei­ne Frei­heits­stra­fe nach sich ziehen, wie beispielsweise ein­fa­cher Dieb­stahl, ei­nen Punkt zu registrieren.

Bei De­lik­ten, wo min­des­tens ei­n Jahr Frei­heits­stra­fe vorgesehen ist, gibt es 10 Punk­te. Bei Strafta­ten, wo eine le­bens­lan­ge Frei­heits­stra­fe vor­ge­se­hen ist, wie Mord, wer­den dann 70 Punk­te eingeschrieben. Ab 60 Punkten sollen die Straftäter Deutschland verlassen müssen.



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