Deutsche Bahn: Kein Recht auf Mindestabstand in Zügen
Bei Betrachtung der Realitäten im Personenverkehr fallen einige Ungereimtheiten auf. Masken Ja, Mindestabstand Nein. Und das alles bei nicht einmal 20.000 aktiven Infektionsfällen auf 82 Millionen Einwohner in Deutschland.

Deutsche Bahn: Kein Mindestabstand in Zügen, dafür mehr Reinigungskräfte in Fernzügen.
Foto: Silas Stein/dpa/dpa
Die Deutsche Bahn will ihren Kunden in der Corona-Krise helfen, Abstand zu halten – ein Anrecht darauf haben Bahn-Nutzer aber nicht. Nach wie vor können Züge voll werden und Fahrgäste dürfen grundsätzlich auch direkt nebeneinander sitzen. Das Ansteckungsrisiko hält Personenverkehrsvorstand Berthold Huber trotzdem für „eher gering“.
Auch in den Zügen gelten die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums, wie eine Bahn-Sprecherin gegenüber AFP betont, und dazu gehört auch „das empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden“. Angesichts der zurzeit noch geringen Auslastung sei „ausreichender Abstand zwischen Reisenden gegeben“, versichert die Sprecherin. Bei Bedarf will die Bahn Fahrgäste im Zug umsetzen.
Was passiert bei erhöhtem Passagieraufkommen
Was passiert, wenn das nicht mehr ausreicht und mindestens jeder zweite Platz eines Zuges besetzt ist, war zunächst nicht zu erfahren. Die Bahn äußerte sich auf AFP-Nachfrage nicht dazu, ob Wartende am Bahnsteig im Zweifel früher als bislang nicht mehr zusteigen dürfen oder welche Rechte Kunden haben, die sich von Mitreisenden bedrängt fühlen oder einer erhöhten Corona-Gefahr ausgesetzt sehen.
Die Bahn hat sich gegen eine Reservierungspflicht entschieden, die einige Verkehrspolitiker in den vergangenen Wochen gefordert hatten. Laut Personenverkehrsvorstand Huber sollen aber Reservierungen begrenzt werden, um ein bestimmtes Sitzplatzkontingent freizuhalten und an Bord spontan reagieren zu können. Beim Fahrkartenkauf setzt die Bahn nach eigenen Angaben auf eine „kluge Auslastungssteuerung“.
Seine Kunden will der Konzern ab dieser Woche online warnen, sobald Züge zu mehr als 50 Prozent durch Vorbuchungen ausgelastet sind. Bei besonders starker Nachfrage soll der Verkauf zusätzlicher Tickets komplett ausgesetzt werden können. Davon profitieren insbesondere Vielfahrer, die die entsprechenden Züge mit ihrem Abo nutzen können.
Maskenpflicht im Regionalverkehr – Nicht im Fernverkehr
Im Regionalverkehr gilt nach den aktuellen Verordnungen der Bundesländer allgemein eine Maskenpflicht, im Fernverkehr gibt es von Seiten der Bahn bislang lediglich eine entsprechende Empfehlung. Das könnte sich aber bald ändern: „Die Bundesländer haben sich auf die Einführung einer Maskenpflicht auch im Fernverkehr deutschlandweit verständigt und setzen dies derzeit in ihren jeweiligen Verordnungen um“, erklärte die Bahn-Sprecherin. Die Schaffner der Bahn tragen nicht nur Masken, sondern kontrollieren Tickets an Bord derzeit nur „auf Sicht“. Das soll Kontakte vermeiden und zusätzliche Sicherheit bringen.
Mehr Reinigungskräfte – Klimaanlagen als Infektionsschutz
Auch wenn die Bahn keine leeren Plätze oder einen bestimmten Mindestabstand zwischen den Fahrgästen garantieren kann, macht sich Huber bezüglich der Ansteckungsgefahr „überhaupt keine Sorgen“. Das begründet er zum einen, ähnlich wie es derzeit auch Fluggesellschaften tun, mit dem Luftaustausch und der Frischluftzufuhr an Bord. Die Klimaanlage sei kein Problem, sondern sogar eine Hilfe bei der Eindämmung der Corona-Pandemie.
Vor allem setzt die Bahn aber auf verstärkte Reinigungsmaßnahmen. Hygienepläne wurden aktualisiert; besonderer Wert wird auf Kontaktflächen wie Türgriffe und Schalter gelegt. Außerdem stellte die Bahn zusätzliche Reinigungskräfte ein: Laut Huber zählt der Konzern mittlerweile „über 4000 Mitarbeiter, die nichts anderes tun, als sich mit der Reinigung unserer Züge zu beschäftigen“ und diese im Schnitt zweimal pro Fahrt zu säubern. (afp/al)
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