Eine Liebesheirat wird es nicht zwischen Grünen und FDP

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Bundestag.Foto: iStock
Epoch Times29. September 2021

Grüne und FDP wollen es miteinander versuchen – trotz erheblicher Unterschiede in ihren Programmen. Nun wollen die beiden Parteien in „Vorsondierungen“ ausloten, ob es fürs gemeinsame Regieren reicht. Differenzen sind vor allem beim Klimaschutz und der Steuerpolitik auszumachen. Aber es gibt auch Übereinstimmungen – etwa bei den Bürgerrechten oder bei Fragen der Renten- und Sozialpolitik.

Klimaschutz:

Die Grünen fordern bis 2030 eine Verringerung der CO2-Emissionen um 70 Prozent statt um 65 Prozent, wie es im Klimaschutzgesetz der Koalition vorgeschrieben ist. Der CO2-Preis soll bis 2023 auf 60 Euro steigen, fünf Euro mehr als bisher für 2025 vorgesehen. Zum Ausgleich sollen die EEG-Umlage sinken und alle Bürgerinnen und Bürger ein Energiegeld erhalten.

Den Kohleausstieg wollen die Grünen bis spätestens 2030 umsetzen, 2035 soll Strom zu hundert Prozent erneuerbar erzeugt werden. Auf Autobahnen soll ein Tempolimit von 130 Stundenkilometern gelten, ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden.

Die FDP will ein „striktes CO2-Limit“ für Deutschland festlegen – dafür soll der EU-Emissionshandel auf alle Sektoren ausgeweitet werden. Vor allem technologische Innovationen sollen den Klimaschutz voranbringen – auch das sogenannte Geo-Engineering, also direkte Eingriffe ins Klimasystem der Erde.

Per jährlich pauschal gezahlter „Klimadividende“ sollen die Bürgerinnen und Bürger Staatseinnahmen aus der CO2-Bepreisung zurückerhalten. Tempolimits lehnt die FDP ab, stattdessen sollen synthetische Kraftstoffe die Klimabelastung reduzieren.

Steuern: 

Durch einen höheren Grundfreibetrag wollen die Grünen kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten. Zugleich soll der Spitzensteuersatz „moderat“ steigen. Auch hohe Vermögen sollen stärker besteuert werden, vorzugsweise per Vermögensteuer.

Die Liberalen lehnen jegliche Steuererhöhung ab und wollen das Einkommensteuersystem so umbauen, dass der heute ab rund 57.000 Euro Jahreseinkommen geltende Spitzensteuersatz erst ab 90.000 Euro greift. Eine Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer lehnt die FDP ab.

Schuldenbremse:

Die Grünen wollen die Schuldenbremse durch eine „Investitionsregel“ ergänzen, die eine Erneuerung der Infrastruktur ermöglichen soll. Die FDP lehnt jegliche Aufweichung der im Grundgesetz festgeschriebenen Regel ab.

Arbeit:

Die Grünen treten für eine Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ein, die FDP teilt diese Forderung nicht.

Hartz IV:

Die Grünen wollen das bisherige Hartz-IV-System durch eine Garantiesicherung ersetzen, die auf Sanktionen verzichtet. Als Sofortmaßnahme soll der Hartz-IV-Satz um mindestens 50 Euro steigen.

Das FDP-Modell des „Liberale Bürgergeldes“ sieht vor, Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II oder das Wohngeld zu einer Leistung zusammenfassen.

Damit wollen Grüne wie FDP weg von Hartz IV, ihre Konzepte sind aber recht unterschiedlich. Gemeinsamkeit ist, dass beide Parteien die Anrechnung von selbst verdientem Geld attraktiver gestalten wollen.

Rente:

Die Grünen wollen das Rentenniveau langfristig auf mindestens 48 Prozent festschreiben. Bei der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge plädiert die Partei dafür, die Riester-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds zu ersetzen.

Die FDP tritt für eine Rente nach dem „Baukastenprinzip“ ein, zu der als zusätzlicher private Säule eine gesetzliche Aktienrente gehören soll. Die Erwerbsminderungsrente wollen beide Parteien stärken.

Recht:

Wenn es um die Freiheiten der Bürger geht – etwa Fragen der staatlichen Überwachung – ziehen Grüne und FDP an einem Strang. Dasselbe gilt auch für das Wahlrecht. Hier haben sie sich schon in der vergangenen Legislaturperiode für eine Neufassung eingesetzt, mit der eine weitere Aufblähung des Bundestages verhindert werden soll. (afp/oz)



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