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EZB-Urteil - Ex-Verfassungsrichter: Annahme über den Verträgen zu stehen ist die "Lebenslüge der EU"

Hans-Hugo Klein, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass es eine Illusion sei die EU als Staat zu betrachten. Er war maßgeblich am Urteil zu den Maastricht-Verträgen beteiligt

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Bundesverfassungsgericht

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Hans-Hugo Klein, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hält das aktuelle EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für angemessen. „Nicht nur der Europäische Gerichtshof, auch eine Reihe deutscher Politiker gibt sich der Illusion hin, dass die EU ist, was sie früher werden sollte: ein Staat“, sagte Klein der „Rheinischen Post“. Die EU sei aber kein Staat.
Die Herren der Verträge seien weiterhin die Mitgliedstaaten. Dass es nun zu harter Kritik an dem Urteil gekommen ist, führt Klein auf die „Lebenslüge der EU“ zurück. Sie glaube, über den Verträgen zu stehen. Klein war 1993 als Richter am sogenannten Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts beteiligt, welches die strukturelle Grundlage für die aktuelle Entscheidung über das Anleihekaufprogramm der EZB ist. Darin legte der Senat mit Klein fest, dass das Bundesverfassungsgericht EU-Rechtsakte nur dann beanstanden wolle, wenn diese ihre Kompetenzen überschreiten. Klein sagte, dass das EZB-Urteil „voll auf den Linien des Maastricht-Urteils“ liege. (dts/al)

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