Faeser: Grundgesetzänderungen für Cybersicherheit und Gefahrenabwehr

Die Bundesministerin für Inneres und Heimat, Nancy Faeser (SPD), kündigte weitreichende Schritte zur Cybersicherheit und Gefahrenabwehr an. Für die Umsetzung der Pläne sind Änderungen im Grundgesetz vorgesehen. Doch dafür bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in Parlament und Bundesrat.
Innenministerin Nancy Faeser stellt bei einer Pressekonferenz die Cybersicherheitsagenda ihres Ministeriums vor.
Innenministerin Nancy Faeser stellt bei einer Pressekonferenz ihre neue „Cybersicherheitsagenda“ vor.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 14. Juli 2022

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„Der Krieg in der Ukraine verdeutlicht einmal mehr, wie essenziell Cybersicherheit für einen modernen, hochtechnologisierten und digitalisierten Industriestaat wie Deutschland ist“, heißt es in der Einleitung zur neuen Cybersicherheitsagenda des Bundesinnenministeriums, die am 12. Juli vorgestellt wurde.

Darin werden unter anderem Umstrukturierungspläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sicherheitsapparat erläutert. Die Ministerin sprach in einer Pressekonferenz am selben Tag von einer Zusammenführung von innerer und äußerer Sicherheit.

Zentralisierung zur „Zeitenwende“

Faeser sprach von einer „Zeitenwende“, die wir angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlebten. Und diese erfordere „eine strategische Neuaufstellung und deutliche Investitionen in unsere Cybersicherheit.“ Diese wird nach Faesers Angaben im Nationalen Cyberabwehrzentrum koordiniert.

Zur Neuorganisation der Cybersicherheitsarchitektur kündigte Faeser eine Zentralisierung an. Es reiche nicht, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Ländern Amtshilfe leiste. Bund und Länder müssten den Cybergefahren koordiniert entgegentreten, so Faeser:

Wir werden eine Grundgesetzänderung vorschlagen, um das BSI zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis auszubauen.“ (Nancy Faeser, Bundesinnenministerin)

Außerdem werde man „neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr für die Sicherheitsbehörden schaffen“ und wolle dafür auch in diesem Fall dem Bund per Grundgesetzänderung „mehr Kompetenzen“ geben.

Faeser im Alleingang?

Für die Grundgesetzänderung zur Zentralisierung der Cybersicherheit beim BSI bedarf es nicht nur einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag, sondern ebenso im Bundesrat, der Ländervertretung.

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ schreibt, habe Faeser für die Einrichtung einer Zentralstelle eigenen Angaben nach „positive Signale“ erhalten. Auf Nachfrage der Zeitung sei jedoch aus den Ländern „eher Überraschung“ zu vernehmen gewesen. „Politisch hatte die Bundesinnenministerin ihren Vorstoß nicht abgestimmt“, meint das Blatt. Das Thema habe auch nicht auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz Anfang Juni gestanden. Der Grundtenor der Nachfrage bei den Ländern sei: „Niemand hat etwas gegen bessere Zusammenarbeit, aber die Länder wollen keine Kompetenzen abgeben“, so die „FAZ“.

Dem Bericht nach erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der Zeitung gegenüber, dass man als Land ein großes Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit dem Bund bei der Cybersicherheit habe. Man stehe auch in engem Austausch mit dem Bundesinnenministerium. Es stehe für ihn allerdings nicht zur Debatte, die „Verantwortung für die innere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen im Bereich der Cybersicherheit“ abzugeben.

IT-Angriffe, Polizei und Verfassungsschutz

Gefahrenabwehr und Cybersicherheit sind derzeit in der Verantwortung der Länder. Das bestätigte auch Nancy Faeser in der Pressekonferenz, kündigte diesbezüglich jedoch „Änderungsbedarf“ an. Die Bundesministerin für Inneres und Heimat sagte, dass es nicht nur um Maßnahmen zur Aufklärung von Angriffen gehe, sondern vielmehr um das Einwirken auf IT-Infrastrukturen, die für einen Angriff genutzt würden.

Faeser will auch die „Ermittlungs- und Analysefähigkeit“ von Polizei und Verfassungsschutz weiterentwickeln, denn nur so könne man „Kriminalität, Extremismus und Spionage entschieden und erfolgreich bekämpfen“. Dafür werde es eine personelle und technische Stärkung der Sicherheitsbehörden geben, so Faeser.

Für Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden soll es demnach rechtssichere Rahmenbedingungen geben – alles „zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger“, erklärte dazu die SPD-Ministerin.

Agenda des konsequenten Bekämpfens

„Unsere Agenda hat das klare Ziel, Cybercrime und strafbare Inhalte im Internet mit deutlich mehr Konsequenz zu bekämpfen.“ Damit habe sie gleich zu Beginn ihrer Amtszeit begonnen, so Faeser. Man habe „Hass und Hetze im Netz“ sehr stark bekämpft.

Faeser fügte hinzu, dass das Bundeskriminalamt beispielsweise alle Löschanfragen für Telegram-Kanäle durchgesetzt habe. Dabei sei es „ausschließlich um Mordaufrufe“ gegangen.

Ob es sich bei der laut Faeser starken Bekämpfung von „Hass und Hetze“ im Internet ebenfalls um Aktionen gegen „Mordaufrufe“ oder aber um andere Dinge gehandelt habe, dazu gab Faeser keine weiteren Details bekannt.

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