Faeser sieht Massendemos als Argument für Demokratiefördergesetz

Die anhaltenden bundesweiten Massendemonstrationen, die sich vor allem gegen die AfD richten, sieht Ministerin Faeser als Ausdruck einer „wachen Zivilgesellschaft“. Deshalb sei es an der Zeit, dieser durch das Demokratiefördergesetz eine sichere finanzielle Ausstattung zu sichern.
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordert Tempo beim Demokratiefördergesetz.Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
Von 5. Februar 2024

Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordert vor dem Hintergrund der bundesweiten Massendemonstrationen gegen Rechtsextremismus mehr Tempo bei der Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes. Es gibt zwar einen fertigen Entwurf dafür, dieser steckt jedoch seit Monaten im Gesetzgebungsprozess des Bundestages fest.

Demokratiefördergesetz soll „dauerhafte und verlässliche Unterstützung“ gewährleisten

Faeser verweist auf die primär gegen die AfD gerichteten Kundgebungen, deren Auslöser ein privates Treffen nahe Potsdam im vergangenen November war. An diesem hatten neben dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner auch Politiker der AfD und der WerteUnion teilgenommen.

Dabei sind einem Bericht des Recherchenetzwerks „Correctiv“ zufolge zum Teil verfassungsfeindliche Vorschläge zu einer millionenfachen „Remigration“ in zustimmender Weise erörtert worden.

In der „Rheinischen Post“ spricht Faeser von „unzähligen zivilgesellschaftlichen Initiativen in unserem Land“. Das Demokratiefördergesetz sei erforderlich, um diese „dauerhaft und verlässlich zu unterstützen“. Bereits vor einem Jahr habe die Entwurfsfassung vorgelegen:

„Der Bundestag sollte es jetzt beschließen. Es ist höchste Zeit dafür.“

Die Ministerin bezeichnete die Demonstrationen mit jüngst erneut Hunderttausenden Teilnehmern als Zeichen einer „wachen Zivilgesellschaft“. Diese sei „die stärkste Brandmauer gegen Rechtsextremisten“. Es sei „Ermutigung und Auftrag zugleich“, dass auch in kleinen Städten, gerade auch in Ostdeutschland, „so viele Menschen Gesicht und Haltung zeigen“, so Faeser.

Union und FDP beharrten auf Extremismusklausel

Bereits Jahr 2022 war davon die Rede, dass der Bund in der Zeit von 2021 bis 2024 nicht weniger als 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stellen soll, um „Rechtsextremismus und Rassismus“ zu bekämpfen. Vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen sollen bedacht werden.

Kritik gab es in weiterer Folge aus der FDP. Die damalige Generalsekretärin Linda Teuteberg erklärte, man müsse „hinterfragen, welche Interessen dahinterstehen“. Die Gesellschaft sei nicht nur eine „Addition von NGOs“. Außerdem seien diese „nicht demokratisch legitimiert“ und würden Lobbyismus in eigener Sache betreiben. Es stelle sich die Frage, ob es Aufgabe des Staates sei, „NGOs flächendeckend und dauerhaft mit Steuergeld zu unterstützen“.

Dazu äußerte sie Unverständnis darüber, dass viele NGO-Vertreter, aber auch Ampelkollegen Probleme mit einer Extremismusklausel hätten. Es sollten nur diejenigen öffentliche Gelder bekommen, die mit ihren Kooperationspartnern „vollständig auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ stünden, forderte die Politikerin. Damit lag sie auf einer Linie mit der Union, die eine Zustimmung zum Demokratiefördergesetz ebenfalls davon abhängig machte.

In diesem Zusammenhang warnte Teuteberg vor einem „Antifaschismus“ nach DDR-Vorbild. Ausgangspunkt des Grundgesetzes sei die „Würde und Freiheit jedes einzelnen Menschen“. Die Forderung nach einem klaren Bekenntnis gegen jedweden Extremismus sei die „Quintessenz aus den Erfahrungen totaler Herrschaft“.

Amadeu Antonio Stiftung machte vor Wochen Dringlichkeit von Demokratiefördergesetz deutlich

Zu einer endgültigen Beschlussfassung hinsichtlich des Vorhabens kam es seither nicht. Unter dem Eindruck der Haushaltskrise geriet dann auch die zuvor bestehende Finanzplanung in diesem Bereich in Zweifel. Projektvertreter des seit 2014 bestehenden Förderprogramms „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums schlugen Alarm.

Unter anderem die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) äußerte die Befürchtung, es könnte bei den davon begünstigten „zivilgesellschaftlichen Organisationen“ zu Massenentlassungen kommen. Die Krise bedrohe „die über 20 Jahre mühsam aufgebaute Landschaft der Demokratieprojekte in ihrer Existenz“. Eine Vielzahl an Projekten unterzeichnete damals einen dringlichen Appell, die Existenz derselben abzusichern. Das Demokratiefördergesetz könnte dabei eine Verstetigung bewirken.

Dabei gehört die Amadeu Antonio Stiftung zu den umstrittensten Empfängern staatlicher Mittel für sogenannte Demokratieförderung. Dies hat zum einen mit der DDR-Stasi-Vergangenheit ihrer Gründerin Anetta Kahane zu tun. Zum anderen ist die AAS mehrfach mit extremen und ideologischen Positionen an die Öffentlichkeit getreten.

So eröffnete die Stiftung jüngst ein Meldeportal gegen „Antifeminismus“. Bereits zuvor warnte die Vereinigung vor „Harry Potter“-Filmen, weil diese zu wenige sexuelle Bezüge erkennen ließen. Eine bereits vor einigen Jahren erschienene Broschüre wollte „völkische Elternhäuser“ unter anderem an gut erzogenen Kindern und an Zöpfen erkennen.

Regierungsgeld sichert Nichtregierungsorganisationen ihre Existenz?

Wer am Ende in welchem Umfang durch das sogenannte Demokratiefördergesetz begünstigt werden soll, ist ungewiss. Eine gewisse Orientierung könnte dabei die Gesamtheit von mehr als 200 Dachverbänden und Vereinigungen bieten, die im Februar 2022 am „Beteiligungsprozess“ zu dessen Konzeption teilgenommen hatten. Diesen hatten Faeser und die damalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel initiiert.

Unter den Teilnehmern waren keine explizit linksextremistischen Vereinigungen zu finden. Vertreten waren zwar stark ideologisierte Gruppen wie die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken, die Grüne Jugend, Omas gegen Rechts Deutschland e. V. oder eben die Amadeu Antonio Stiftung. Auch waren Vertreter mehrerer parteinaher Stiftungen der Bundestagsparteien anwesend.

Bei dem größten Teil der Anwesenden handelte es sich jedoch um religiöse, nicht konfessionelle, gewerkschaftliche, lobbyistische oder gemeinnützige Vereine oder Interessengruppen. Das Spektrum deckte unterschiedlichste Zusammenschlüsse ab, die vom Deutschen Olympischen Sportbund über Deutsche Gesellschaft für Psychologie oder Deradikalisierungsvereine bis zum Verband binationaler Familien und Partnerschaften reicht.

Der Verdacht, dass vorwiegend linke oder gar linksextreme Organisationen in den Genuss der Förderungen kommen würden, lässt sich damit nicht erhärten. Dennoch erscheint der Gedanke, sogenannten Nichtregierungsorganisationen durch Regierungsgelder die Existenz zu sichern, so manchem als merkwürdig, insbesondere dann, wenn, wie es derzeit der Fall ist, die Namen vieler der in den „Beteiligungsprozess“ involvierten Organisationen zu den derzeitigen Massendemonstrationen aufrufen – dies meist gemeinsam mit Vorfeldorganisationen der Regierungsparteien.



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