Fünfprozenthürde in Bremen anders geregelt – Davon profitierten die Bürger in Wut
In Bremen weist das Wahlrecht im Vergleich zu anderen Bundesländern einige Besonderheiten auf, die auch den Wahlausgang beeinflussen können.
So besteht das 1947 gegründete Bundesland Bremen aus den beiden räumlich getrennten Städten Bremen und Bremerhaven. Beide gelten bis heute bei Bürgerschaftswahlen als zwei selbstständige Wahlbereiche.
Fünfprozenthürde wird in Bremen und Bremerhaven separat angewandt
Von großer politischer Bedeutung ist, dass auch die Fünfprozenthürde in beiden Städten separat angewandt wird. Deshalb kann eine Partei, die im Bundesland Bremen insgesamt an dieser Hürde scheitern würde, trotzdem in die Bürgerschaft einziehen.
Davon profitierte in den vergangenen Jahren die rechtskonservative Partei Bürger in Wut (BIW), die in Bremerhaven mehr als fünf Prozent erreichte nicht aber in Bremen.
Dies kann wiederum auch Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse haben. In Bremen hat jeder Wähler insgesamt fünf Stimmen hat, die er beliebig verteilen kann. Dadurch dauert die Auszählung der Stimmen auch länger.
Endgültiges Wahlergebnis für Mittwoch erwartet
Ein vorläufiges amtliches Ergebnis wird die Wahlleitung am Mittwoch nach der Wahl liefern, am Wahlabend selbst gibt es hingegen vorerst eine amtliche Hochrechnung.
Im Wahlbereich Bremen ist die Bürgerschaftswahl außerdem fest mit der Kommunalwahl verknüpft. Die dort gewählten Abgeordneten bilden in einer Doppelfunktion zugleich die Bremer Stadtbürgerschaft.
Es kann aber theoretisch Abweichungen geben, weil auch EU-Ausländer bei Kommunalwahlen kandidieren und abstimmen können. In Bremerhaven wird das Kommunalparlament hingegen in einem eigenen Wahlgang bestimmt. (afp)
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