Kabinett beschließt Bürgergeld – Hartz IV gehört bald der Vergangenheit an

Das Bürgergeld, das die Ministerrunde am Mittwoch auf den Weg gebracht hat, wird das bisherige System der Grundsicherung ersetzen. Es ist die wohl größte Sozialreform der Regierung. Die SPD, durch „Hartz IV“ in eine Identitätskrise gestürzt, hofft, ihr sozialpolitisches Profil schärfen zu können. Die Union übt Kritik.
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Wie weiter mit dem Bürgergeld?Foto: iStock
Von 14. September 2022

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einführung des Bürgergelds in Deutschland gegeben. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro. Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei. Gleichzeitig soll es für weniger bürokratische Hindernisse sorgen. Beim Thema Sanktionen hatte es lange Streit in der Koalition gegeben. Künftig sollen diese vor allem in den ersten sechs Monaten beim Versäumen von Terminen oder Fristen eine Ausnahme bleiben.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte eigentlich weitgehend auf Sanktionen verzichten, die FDP hatte dagegen aber Widerstand geleistet. Die Bürgergeld-Pläne des Ministers sehen künftig auch mehr Anreize für Bezieher vor.

SPD: Aufschwung gewonnen – Wähler verloren

Von einer ambitionierten Sozialreform und „mehr Augenhöhe“ im Verhältnis zwischen Staat und Bedürftigen sprechen die Befürworter. Das ungeliebte „Hartz IV“ soll damit der Vergangenheit angehören. Ein je nach Standpunkt zu weit oder zu wenig weit gehendes Projekt, das in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens gehe, wittern die Kritiker.

Vor allem die SPD sieht in dem, was die Ampel-Koalition als ihre zentrale Sozialreform betrachtet, eine Möglichkeit, verloren gegangenes sozialpolitisches Vertrauen zurückzugewinnen. Das von der Regierung unter Gerhard Schröder 2004 auf den Weg gebrachte Reformpaket, das durch „Hartz IV“ das Prinzip von „Fördern und Fordern“ im Bereich der Absicherung für Arbeitssuchende forcieren sollte, trug zu einem robusten wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland bei, der Jobs schaffte, Arbeitslosigkeit verringerte und der Wirtschaft beim Verkraften der Weltfinanzkrise Ende der 2000er half.

In der Bevölkerung war das System hingegen unbeliebt. Hartz IV wurde vor allem unter Betroffenen, die nach vielen Arbeitsjahren keine ausbildungsadäquaten Jobs mehr fanden, als unfair und schikanös wahrgenommen. Kritisiert wurde auch das strenge Sanktionssystem, das Arbeitslose in existenzielle Nöte stürzen konnte, oder die Willkür, die manche Jobcenter nach Einschätzung von Leistungsempfängern an den Tag legten.

Das Jobwunder durch Hartz IV wurde durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors auf Kosten existenzsichernder Arbeit erkauft, meinten Sozialpolitiker. Zudem habe Hartz IV Kommunen Belastungen aufgebürdet, die ihre Kapazitäten sprengten. Die SPD verlor in den Jahren seit Inkrafttreten der Reformen dauerhaft an Stimmen. Viele frühere Stammwähler wanderten zu Parteien am linken und rechten Rand oder ins Lager der Nichtwähler ab.

Weiterbildungsanreize statt Sanktionen

Hubertus Heil hat den Entwurf ausgearbeitet, den die Minister am Mittwoch für das parlamentarische Verfahren freigemacht haben. Die Regelsätze des Bürgergelds, das am 1. Januar das bestehende Hartz-IV-System ablösen soll, sollen um 53 Euro im Vergleich zu heute steigen. Das hatten die Koalitionsspitzen bereits mit ihrem dritten Entlastungspaket beschlossen.

Unter dem Eindruck einer konstant hohen Quote an erfolgreichen Klagen Betroffener gegen Hartz-IV-Sanktionen und einer temporären gesetzlichen Aussetzung werden die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen künftig generell stark eingeschränkt.

Demgegenüber soll das Bürgergeld positive Anreize für Arbeitssuchende bieten, etwa eine Weiterbildungsprämie von 150 Euro. Heil hatte in Interviews die Bedeutung solcher Anreize betont und gesagt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten. Nur durch Qualifizierung könne der Weg aus der Bedürftigkeit in Arbeit eröffnet werden.

Höhe des Bürgergeldes lange umstritten

Auch auf das Vermögen Betroffener soll nicht mehr so einfach zugegriffen werden können. Zwei Jahre lang soll man bis zu 60.000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zudem sollen Bedürftige in dieser Zeit auch in Wohnungen bleiben dürfen, die nach den bisherigen Regelungen als zu groß eingestuft worden wären. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.

Am Anfang des Betreuungsverhältnisses soll künftig ein Kooperationsplan stehen, in dem die Wünsche der Arbeitssuchenden bezüglich des künftigen Werdegangs besser berücksichtigt werden sollen. „Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben“, erläutert der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Andreas Audretsch. „Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden.“

Was die Höhe des Bürgergeldes anbelangt, hatte sich der Koalitionsausschuss zu Beginn des Monats auf ein Plus von 50 Euro gegenüber den derzeitigen Sätzen verständigt.

Linke begrüßt Ende von Hartz IV

Verdi-Chef Frank Bsirske mahnt angesichts der zunehmenden Herausforderungen, die auf die Jobcenter nun zukämen, deren Ausstattung mit ausreichend Finanzmitteln sicherzustellen. Diese sei im vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht gesichert.

Die Linke spricht wie bereits zuvor im Zusammenhang mit Hartz IV von „Armut per Gesetz“, auch wenn die Neuregelung eine leichte Verbesserung darstelle. Fraktionsvize Susanne Ferschl erklärte in der „Augsburger Allgemeinen“, die Erhöhung gleiche bestenfalls inflationsbedingte Mehrkosten aus, die explodierenden Energiekosten seien demgegenüber noch nicht eingepreist. Sie forderte eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 200 Euro zuzüglich Stromkosten.

Kritik am Bürgergeld kam demgegenüber von der CSU. Deren Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sieht in der „Augsburger Allgemeinen“ den Grundsatz des Forderns und Förderns weiter eingeschränkt. Sein Parteikollege, der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), meinte in der „Rheinischen Post“: „Mit dem Bürgergeld wird Nichtarbeit deutlich attraktiver.“

Hingegen betrachtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) die derzeit vorgesehene Höhe des Bürgergeldes als zu gering. Dessen Vorsitzende Michaela Engelmeier erneuerte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag) trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Reform ihre Forderung, Empfängern ab dem 1. Januar monatlich 650 Euro und eine Sofortleistung von 100 Euro für den Übergang zuzugestehen. Gerade für Kinder sei die Anhebung der Regelsätze zu knapp bemessen.

Kommunalvereinigungen wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchten zudem mehr Bürokratie und eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen.

Anteil der Hartz-IV-Empfänger aus Drittstaaten deutlich gestiegen

Den Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge haben sich die Kosten für Leistungen nach dem SGB II in der Zeit zwischen 2011 und 2020 weitgehend zwischen 41 und 45 Milliarden Euro jährlich eingependelt. Lediglich im noch von den Folgen der Weltfinanzkrise gekennzeichneten Jahr 2010 schlugen Kosten in Höhe von knapp 47 Milliarden Euro für Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen, Verwaltungskosten und weitere damit in Zusammenhang stehende Leistungen zu Buche.

Für reine Sozialhilfeleistungen ohne die Mittel zur Grundsicherung für Arbeitssuchende hatten die Sozialhilfeträger in Deutschland im Vorjahr 15,3 Milliarden Euro netto ausgegeben. Dies entsprach einem deutlichen Anstieg um 6,5 Prozent gegenüber dem Corona-Jahr 2020. Mehr als die Hälfte dieser Mittel stand im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit.

Tendenziell steigt der Anteil an Personen, die Nicht-EU-Staaten angehören, an den Beziehern von Hartz IV insgesamt deutlich an. Zahlen des Bundessozialministeriums aus dem Jahr 2019 waren entsprechenden Leistungen für ausländische Staatsangehörige von knapp 6,6 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 12,9 Milliarden im Jahr 2018 angestiegen. In der Zeit von September 2018 bis August 2019 gingen dabei etwa 2,4 Milliarden an Bürger aus anderen EU-Ländern.

Auf Staatsangehörige aus den acht wichtigsten Asyl-Herkunftsstaaten gingen insgesamt 6,1 Milliarden Euro, davon 3,6 Milliarden an Flüchtlinge aus Syrien. Die Zahl der deutschen Regelleistungsbezieher sank im gleichen Zeitraum von rund 5,8 Millionen auf rund 3,4 Millionen – was unter anderem durch die positive Konjunkturentwicklung vor der Coronakrise und die demografische Entwicklung begünstigt wurde.

(Mit Material von dpa)



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