Maizière sieht EU-Türkei-Pakt als Modell auch für Nordafrika

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht die Flüchtlingsübereinkunft mit der Türkei als Modell für Abkommen auch mit nordafrikanischen Ländern.
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Bundesinnenminister de Maiziere sieht das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei auch als Modell für einen künftigen mit nordafrikanischen Ländern.Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/Archiv/dpa
Epoch Times3. April 2016

Mit Blick auf Ausweichrouten über das Mittelmeer sagte er dem „Tagesspiegel am Sonntag“: „Sollten wieder mehr Menschen über diese Route kommen, werden wir ähnliche Lösungen wie mit der Türkei suchen und darüber dann auch Verhandlungen mit den Ländern im Norden Afrikas aufnehmen müssen. Denkbar wären beispielsweise Aufnahmezentren in Nordafrika für Flüchtlinge, die aus Italien zurückgeführt werden, und im Gegenzug eine humanitäre Aufnahme aus dem betreffenden nordafrikanischen Land.“

Nach der Schließung der Balkanroute und der Vereinbarung mit der Türkei kamen nach Angaben des Ministers im März täglich durchschnittlich nur noch circa 140 Flüchtlinge über die deutsch-österreichische Grenze.

Er hoffe, dass damit der Scheitelpunkt überschritten sei. „Dass der Höhepunkt der Flüchtlingskrise hinter uns liegt, sage ich aber mit großer Vorsicht“, fügte de Maizière mit Blick auf Unwägbarkeiten hinzu.

Zugleich verteidigte er seine Ankündigung, im geplanten Integrationsgesetz Integrationsverweigerern einen Daueraufenthalt zu versagen. Für anerkannte Flüchtlinge sollten „wie für alle anderen Ausländer in etwa gleiche Rechte und Pflichten gelten“, erklärte er.

„Jeder Kanadier, der hier arbeitet, erhält zunächst ein befristetes Aufenthaltsrecht, das nur dann verlängert und in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewandelt wird, wenn er Deutsch kann, seinen Lebensunterhalt sichert und sich mit unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung auskennt. Das gilt bislang für jeden, nur nicht für Flüchtlinge. Sie erhalten diese unbefristete Erlaubnis nach drei Jahren, ohne dass geprüft wird, ob sie sich integriert haben und für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Diese Privilegierung muss beendet werden.“

Wer keinen Sprachkurs besuche und sich nicht um Arbeit bemühe, solle nur so lange eine befristete Bleibegenehmigung erhalten, wie im Heimatland die Fluchtgründe bestehen. (dpa)



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