Meinungsmanipulation: Verstößt ARD bewusst gegen Rundfunkstaatsvertrag?

"Der öffentliche Rundfunk ist zur Ausgewogenheit verpflichtet", heißt es im Rundfunkstaatsvertrag. Doch wie sieht es in der milliardenschwer umgesetzten Realität aus?
Titelbild
Symbolbild.Foto: istockphoto/Bildnachweis:Krittiraj Adchasai
Epoch Times3. Juli 2019

Dass die öffentlich-rechtlichen Programme u. a. durch Zwangsgebühren finanziert werden dürfte jedem bekannt sein.

Dafür sollte man jedoch zumindest politische Neutralität und Meinungsvielfalt erwarten können.

Im Rundfunkstaatsvertrag ist dies geregelt. Soweit die schöne Theorie.

Doch wie sieht es in der Praxis damit aus?

Nun wird zum ohnehin schrägen Gleichgewicht auch noch der WDR-Rundfunkrat tätig, weil bei „Hart aber fair“ der AfD-Politiker Uwe Junge eingeladen worden war. (sm)

Analyse zum Thema: Verräterischer ARD-Tweet? Talkshows wollen AfD-Vertretern „kein Forum für ihre Zwecke bieten“

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion