Meinungsmanipulation: Verstößt ARD bewusst gegen Rundfunkstaatsvertrag?
"Der öffentliche Rundfunk ist zur Ausgewogenheit verpflichtet", heißt es im Rundfunkstaatsvertrag. Doch wie sieht es in der milliardenschwer umgesetzten Realität aus?
Dass die öffentlich-rechtlichen Programme u. a. durch Zwangsgebühren finanziert werden dürfte jedem bekannt sein.
Dafür sollte man jedoch zumindest politische Neutralität und Meinungsvielfalt erwarten können.
Im Rundfunkstaatsvertrag ist dies geregelt. Soweit die schöne Theorie.
Doch wie sieht es in der Praxis damit aus?
Nun wird zum ohnehin schrägen Gleichgewicht auch noch der WDR-Rundfunkrat tätig, weil bei „Hart aber fair“ der AfD-Politiker Uwe Junge eingeladen worden war. (sm)
Analyse zum Thema: Verräterischer ARD-Tweet? Talkshows wollen AfD-Vertretern „kein Forum für ihre Zwecke bieten“
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Von der AfD bis zu den Universitäten
Wie chinesische Spione deutsche Politik und Wirtschaft unterwandern
Chinesische Strategien (Teil 1)
Die Tücken der grünen Revolution: Chinesische Batterien „Made in Germany“
Gesunder Lebensstil
Gesund altern: Wie eine entzündungshemmende Lebensweise Demenz vorbeugt
EU-Agenda 2024-29
Krieg statt Klima: EU verschiebt ihre Prioritäten
Potenzial der Kernenergie
Strahlendes Recycling: Unternehmen will Atommüll zur Energiequelle machen
Menschenrechtsverletzungen
„Der Alptraum geht wieder von vorn los“: Vater einer Amerikanerin von der chinesischen Polizei entführt
Erfolglos bei Ukraine-Vermittlung
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion