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Sachsen: AfD will Einflussnahme von Parteien auf Medien verbieten

In Sachsen hält die SPD, über ihre "Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH", zu jeweils 40 Prozent Anteile an Tageszeitungen wie der Sächsischen Zeitung sowie der Morgenpost Sachsen. An der Leipziger Volkszeitung und an den Dresdner Neuesten Nachrichten hält sie 11,6 Prozent der Anteile, vermittelt über Sperrminoritäten.

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AfD-Flyer.

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

In der aktuellen Landtagsdebatte im sächsischen Landtag reichte die AfD-Fraktion das Gesetz (6/17058) über das Verbot der Beteiligung von politischen Parteien und Wählergruppen an Medienunternehmen ein.

Karin Wilke, medienpolitische Sprecherin der AfD, erklärt: „In Sachsen hält die SPD, über ihre ‚Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH‘, zu jeweils 40 Prozent Anteile an Tageszeitungen wie der Sächsischen Zeitung sowie der Morgenpost Sachsen. An der Leipziger Volkszeitung und an den Dresdner Neuesten Nachrichten hält sie 11,6 Prozent der Anteile, vermittelt über Sperrminoritäten.“

Die Politikerin sieht dadurch die Gefahr der Manipulation des Lesers und auch eine mögliche Beeinflussung von Wahlen. „Wenn aber die SPD zu viel Einfluss auf die sächsischen Medien hat, ohne dass dies für den Leser sichtbar ist, dann besteht die Gefahr, dass die sächsischen Leser von der SPD manipuliert werden – und zum Beispiel auch Wahlen beeinflusst werden können“, so Wilke.

Freie Medien sind Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Staatswesen

Besonders bedenklich sei es ihrer Meinung nach, wenn Parteibeteiligungen an Zeitungen mit regionalem Monopol bestünden, da sich bei derartigen Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf die öffentliche Meinungsbildung auswirken könne. Und wenn die SPD so viel Einfluss wie derzeit auf sächsische Medienunternehmen habe, dann sei das ein solches Meinungsmonopol.

Dabei seien Freie Medien aber eine Grundvoraussetzung für ein freiheitliches Staatswesen, erklärt wie weiter, denn ihnen komme eine wichtige Kontrollfunktion über staatliches Handeln zu. „Diese Kontrolle ist natürlich sehr fragwürdig, wenn die SPD die Medien kontrolliert und gleichzeitig an der Regierung beteiligt ist. Das ist in Sachsen seit 2004, also seit 15 Jahren der Fall“, so Wilke.

Die AfD fordert deshalb ein Gesetz, um die Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb in Sachsen wiederherzustellen, denn „diese Chancengleichheit ist durch Art. 3 und 21 GG gewährleistet und speziell in Sachsen verfassungsrechtlich unterstrichen durch Art. 40 – dem Recht der Opposition auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit,“ erklärt sie. (nmc)

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