Sattes Gehaltsplus für Spitzenpolitiker – so viel verdienen Scholz und Steinmeier ab März

Auf ein sattes Gehalts-Plus dürfen sich Bundespräsident, Kanzler und Bundesminister zum 1. März freuen. Mit 1.381 Euro im Monat bekommt Olaf Scholz den absolut höchsten Mehrbetrag, prozentual gewinnen die Minister am meisten dazu. Möglich macht dies ein Tarifabschluss von 2023.
Titelbild
Bundeskanzler Olaf Scholz (l.) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Von 27. Februar 2024

Mit 23.003 Euro im Monat wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auch ab kommendem Freitag, 1. März, der bestbezahlte Politiker in Deutschland bleiben. Sein Amtsgehalt inklusive Stellenzulage wird von jenem Tag an um 1.378 Euro oder 6,37 Prozent auf ein Monatsbrutto von 23.003 Euro steigen. Der Abstand auf Bundeskanzler Olaf Scholz sinkt jedoch leicht: Dieser kann sich auf ein Gehaltsplus von 1.381 Euro im Monat oder 6,67 Prozent freuen. Er erhält künftig 22.083 Euro.

In einem Beitrag vom 5. März beziffert der „Focus“ die Summe der monatlichen Einkünfte des Kanzlers auf 32.788 Euro. Der Unterschied zu den zuvor genannten Zahlen ergibt sich offenbar aus der Berücksichtigung diverser Zulagen. Zum Amtsgehalt treten in diesem Fall eine allgemeine Stellenzulage, der Ortszuschlag, eine Dienstaufwandsentschädigung, eine gekürzte Abgeordnetenentschädigung sowie eine Aufwandspauschale hinzu.

Automatismus bezüglich Gehaltsplus geht auf Gerechtigkeitsdebatte der 1960er zurück

Prozentual sind die Bundesminister jedoch die größten Gewinner der anstehenden Gehaltsanpassung. Ein verheirateter Amtsträger, so berichtet „Bild“, wird künftig 17.990 Euro und damit 1.174 Euro mehr als bisher erhalten. Prozentual ist das ein Gehaltsplus von 6,98 Prozent.

Bei den Ministergehältern gibt es der Höhe nach Unterschiede – je nachdem, ob diese verheiratet sind oder Kinder haben. Dementsprechend fällt vor allem der Ortszuschlag unterschiedlich aus. Dieser kommt neben einer allgemeinen Stellenzulage und einer Dienstaufwandsentschädigung zum Amtsgehalt hinzu.

Möglich wird das satte Gehaltsplus durch ein Vorgehen, das sich bereits in den 1960er-Jahren eingebürgert hatte. Zuvor hatte es keine einheitliche Regelung gegeben, und Beamte erhielten teilweise geringere Gehaltserhöhungen als Tarifbeschäftigte.

Tarifeinigung von April 2023 auf zwei Jahre ausgelegt

Mit der Übertragung der Tarifeinigung, die auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen erfolgt, sollte auf diese Weise eine Gerechtigkeitslücke geschlossen werden. Die Anpassung erfolgte auch auf Grundlage der Prinzipien von Zeitgleichheit und Wirkungsgleichheit.

Das bedeutet, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte zum einen zeitnah erfolgen muss. Im Normalfall geht dies innerhalb weniger Monate vonstatten. Zum anderen sollen auch darüber hinausgehende Verbesserungen für beide Gruppen in gleicher Weise gelten.

Die Tarifeinigung für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes, die mit leichtem Abschlag auf die Beamten übertragen wurden, stammt vom April 2023. Sie ist auf zwei Jahre anberaumt, sodass die nächsten Verhandlungen zu Beginn des Jahres 2025 anstehen.

Die Kosten des Tarifabschlusses nach Übertragung auf den Beamtenbereich beziffert der Bund auf rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet man dort mit jährlichen zusätzlichen Kosten von 3,75 Milliarden Euro für beide Segmente.

Tarifmäßiges Gehaltsplus gilt sinngemäß auch für Ruhebezüge von Ex-Beamten

Die Gehaltsanpassung hat auch Auswirkungen auf die Pensionen. Nach vier Jahren Amtszeit haben Minister einen Anspruch auf 27,74 Prozent ihres Amtsgehalts. Gleiches gilt für den Bundeskanzler. Bis dato konnte der Bundeskanzler von einem monatlichen Ruhegeld in Höhe von 5.734 Euro ausgehen. Für jedes weitere Amtsjahr wären 494 Euro im Monat dazugekommen.

Ab März steigt der Anspruch nach einer vollen Amtsperiode auf 6.117 Euro, das Plus pro zusätzlichem Amtsjahr beläuft sich auf 527 Euro. Bei den Ministern steigen die Referenzwerte von 4.656 und 401 auf künftig 4.982 beziehungsweise 430 Euro im Monat.

Auch Beamte im Ruhestand kommen in den Genuss der Anpassung. Wie „Bild“ berichtet, erhielten auch diese beispielsweise die steuerfreie Inflationsprämie von bis zu 2.150 Euro. Noch in diesem Monat soll der letzte Teilbetrag dazu zur Auszahlung gelangen. Diese Leistung für sich belaste die öffentliche Hand mit insgesamt 333 Millionen Euro.

Die langfristigen Kosten der Pensionen und Beihilfeleistungen für alle aktiven und pensionierten Beamten hat der Bundesrechnungshof laut „Bild“ bereits 2022 mit 871 Milliarden Euro ausgewiesen.



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