Terror-Schutz-Justiz: IS-Dschihadist Haykel S. (36) darf bleiben – Harte Strafe in tunesischer Heimat befürchtet

2015 war er an einem Anschlag in seiner Heimat beteiligt, bei dem zwei Attentäter 21 Touristen töteten. In Deutschland baute er ein Terror-Netzwerk auf. Die Polizei schnappte ihn bei einer Razzia. Jetzt urteilt das Gericht: Der tunesische Terrorist und IS-Mann darf in Deutschland bleiben, weil ihm in seiner Heimat eine schwere Strafe droht.
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Symbolbild.Foto: Public Domain & GettyImages

Ein im Februar wegen Terrorverdacht festgenommener Tunesier Haykel S. (36) darf nicht in seine Heimat abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gab am Mittwoch einem Eilrechtsschutzantrag des Mannes statt.

Die Richter der 6. Kammer begründeten ihre Entscheidung damit, dass die von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung nicht den eingeforderten Schutzauflagen genüge. (Az. 6 L 6363/17.F.A.)

Terror-Heimat Deutschland?

Tunis, 18. März 2015: Bei dem Anschlag auf das Nationalmuseum von Bardo mit anschließender Geiselnahme wurden die zwei Todesschützen, ein Polizist und 20 ausländische Touristen getötet. Etwa 50 Menschen wurden verletzt.

Nach monatelangen Vorbereitungen, „24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche“, schlug das LKA am 1. Februar  2017 zu. Bei einer Großrazzia  in Hessen wurde unter anderem der Hauptbeschuldigte 36-jährige Tunesier Haykel S. festgenommen, gegen den in seiner Heimat wegen Planung und Umsetzung des Bardo-Anschlags ermittelt wird.

Außerdem soll der Mann im März 2016 an einem Angriff auf die tunesische Grenzstadt zu Libyen, Ben Guerdane, beteiligt gewesen sein, bei dem 13 Sicherheitskräfte und sieben Zivilisten getötet wurden.

In Deutschland lebte der Mann bereits von 2003 bis April 2013, war drei Jahre mit einer Deutschen verheiratet, hatte deshalb eine Aufenthaltserlaubnis. Oft war er in dieser Zeit auch in Tunesien. Im August 2015 kam der Mann unter falschem Namen als Asylsuchender erneut ins Land. Hier arbeitete er als Anwerber und Schleuser für den IS, baute ein Terror-Netzwerk für Anschläge in Deutschland auf.

Die benötigten tunesischen Papiere für die Auslieferung des Mannes kamen am 9. März diesen Jahres, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière bestätigte. Der Auslieferung stand nichts mehr im Wege.

Unmittelbar vor seiner bevorstehenden Abschiebung am 22. März bestritt er die von ihm ausgehende Gefahr und stellte einen Asylantrag wegen drohender Folter und Todesstrafe in Tunesien. Seine Anwälte stellten einen Eilantrag auf Abschiebestopp. Da über seinen Asylantrag noch nicht entschieden war, wurde die Abschiebung abgebrochen, der Mann von der Bundespolizei wieder aus dem Flugzeug geholt.

Als der Asylantrag dann als unbegründet abgelehnt wurde, verklagte Haykel S. das BAMF.

Dschihadisten-Schutz mit verrückten Auflagen

Das Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass der als mitverantwortlich für den tödlichen Angriff geltende Tunesier abgeschoben werden dürfe, sofern die tunesische Regierung völkerrechtlich verbindlich einen Verzicht auf die Todesstrafe erklärt.

Dies sei in der vor rund zwei Wochen übermittelten Verbalnote aus Tunis nicht geschehen, erklärte das Gericht.

Für den Antragsteller gebe es damit „keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe“. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Als weitere Auflage hatte das Gericht im April verlangt, dass die Behandlung und Unterbringung des Terrorverdächtigen in allen Stadien seines Ermittlungs- und Strafverfahrens einschließlich einer Haft den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen müsse.

Außerdem müsse der konsularischen Vertretung Deutschlands ungehinderter Zugang zu dem Mann gewährt werden, solange er in Haft sei.

Allerdings: In seiner Heimat wird gegen Haykel S., der Mann, der Kontakte in höchste Kreise der Terrormiliz IS hat, gar nicht wegen Beteiligung an Anschlägen ermittelt. Laut einem Sprecher der Anti-Terror-Abteilung der tunesischen Staatsanwaltschaft werde gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer Terrorzelle ermittelt.

Keine Abschiebung: IS-Mann bleibt

Grundsätzlich bejahte das Gericht das Interesse an einer Ausweisung des Manns, weil von ihm eine Gefahr ausgehe. Wegen der fehlenden Schutzauflagen untersagten die Verwaltungsrichter dem Bundesamt aber nun, die Abschiebung des Tunesiers in die Wege zu leiten.

Am 18. März 2015 wurden bei dem Anschlag von Bardo 21 ausländische Touristen getötet. Zu dem Angriff, den die Sicherheitskräfte erst nach mehreren Stunden beenden konnten, bekannte sich die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).



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