Thüringen: Bußgelder gegen Lehrer wegen Digitalunterricht?

Über Nacht änderte sich das Schulsystem in Deutschland. Der Unterricht fand nur noch als Homeschooling statt. Lehrer taten ihr Bestes, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Nicht alle haben bedacht, dass es auch unsichere Kanäle zur Datenverbreitung gibt.
Titelbild
Digitalunterricht in Zeiten von Corona.Foto: OLIVIER DOULIERY/AFP via Getty Images
Von 10. Juni 2020

Nachdem plötzlich die Schulen auf Anordnung der Regierung wegen des aus China stammenden SARS-CoV-2 schließen mussten, wird Lehrern, Eltern und Schülern einiges abverlangt. Eltern wurden über Nacht zu „Hobby-Lehrern“, die zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung eine Balance finden mussten. Lehrer wurden zum Digitalunterricht verpflichtet und Schüler lernen, was ihnen geboten wird.

Ob während dieses Online-Lernprozesses Datenschutzverstöße eingetreten sind, prüft derzeit der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse. Dabei kann er Bußgelder gegen Lehrer nicht gänzlich ausschließen.

Unter Berücksichtigung diverser Abwägungskriterien könnten sich die Höhe der Strafen gegebenenfalls zwischen 100 und 1.000 Euro bewegen. Zu prüfen ist dabei, ob der Verstoß in der Verantwortung des jeweiligen Lehrers oder der Schule liegt.

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Kathrin Vitzthum, bezeichnete die Ankündigung von Bußgelderhebungen gegen die Lehrer als „Schlag ins Gesicht“ derer, die quasi über Nacht nach Möglichkeiten gesucht haben, die Schüler auch im Distanzunterricht gut zu betreuen. Eigeninitiative dürfe in besonderen Situationen nicht zu Bestrafung führen.

Kinderdaten im Netz

Beim digitalen Lernen bestehe bei unsicheren Tools die Gefahr, dass Daten über unsichere Kanäle fließen, erklärte der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse auf Nachfrage von Epoch Times. Gerade weil es sich um Kinderdaten handele, schenkt er dem Thema besonders viel Aufmerksamkeit. „Mein Ziel ist es nicht, die Lehrer mit Bußgeldern zuzupflastern“, betonte er.

Vielmehr wolle er erreichen, dass die Schulen, Lehrer und Eltern sensibler mit den Daten der Kinder umgehen. Diese sollen erkennen, dass aus Kinderdaten Profile entwickelt werden können, die Unbefugte für ihre Zwecke missbrauchen könnten.

Wenn durch das Auslesen der Daten durch Dritte Profile der Schüler erstellt werden, könnte es sein, dass ihnen Werbung zugeschickt wird. Das sei noch die harmlose Variante.

Kritisch sieht der Datenschutzbeauftragte die Situation, wenn aufgrund von gelösten Hausaufgaben oder Aufsätzen eine Bewertung und Einstufung der Kinder vorgenommen werde.

Dies  könne so weit reichen, dass sie in eine bestimmte Schublade gesteckt werden, die sie im späteren Leben belastet. Als Beispiel nannte Hasse die unter Umständen fälschliche Zuordnung zu religiösen oder politischen Gruppierungen oder ein erstelltes Profil, anhand dessen die Bank keinen Kredit vergibt oder ein potenzieller Arbeitgeber die Einstellung ablehnt.

Die Möglichkeiten seien vielfältig. „Wir reden hier schließlich von Kinderdaten.“ Dabei hat der Datenschutzbeauftragte einen kriminellen Datenmissbrauch aus Sicht von Pädophilen noch nicht einmal in Betracht gezogen.

Schul-Cloud statt WhatsApp?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf der Thüringer Datenschutzbeauftragte keine Empfehlungsliste zu Software geben. „Ich kann vor einzelnen Software-Anwendungen warnen“, stellte er klar und fügte hinzu: „WhatsApp haben wir in Thüringen schon untersagt.“ Die Entscheidung begründete er damit, dass WhatsApp die Daten aus der Telefonliste auslese „und diese ohne Einwilligung der gespeicherten Leute an Facebook weitermeldet, obwohl der Nutzer das Vorliegen einer solchen Einwilligung zumeist wahrheitswidrig zusichert.“ Das sei auch nach der Rechtsprechung rechtswidrig.

In jedem Fall müsse der Einsatz einer Schulsoftware freiwillig von den Schülern und Eltern angenommen werden. Das sehe die Datenschutzverordnung vor. Hasse erklärt: „Wenn jemand die Teilnahme am Video-Unterricht ablehnt, müssten Alternativen entwickelt werden.“ Natürlich habe er Verständnis für die Situation der Lehrer, die über Nacht zum Digitalunterricht praktisch verpflichtet wurden. „Insofern hat es durch Corona in der digitalen Bildung eine Initialzündung gegeben“, betonte der Thüringer.

Allerdings seien die Schulen unterschiedlich mit der Situation umgegangen. So habe es Schulleiter und Lehrer gegeben, die sich an den Datenschutzbeauftragten gewandt und nach entsprechender Software gefragt haben. Insoweit könne man nicht alle Betroffenen „über einen Kamm scheren“.

Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse steht Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern gut da. Über das Kultusministerium wurden e-Mail-Konten für Lehrer eingerichtet. Zudem gibt es die Schul-Cloud und ein Video-Chatsystem, die von dem Datenschutzbeauftragten mitentwickelt wurden.

Jedoch stand die Thüringer HPI-Schul-Cloud zunächst nur 25 Pilotschulen zur Verfügung. Daher erklärt Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen: „Wenn die Voraussetzungen an Hard- und Software fehlen, kann nicht die einzelne Lehrkraft zur Verantwortung gezogen werden.“

Bildungsminister gegen Bußgelder durch Datenschutzbeauftragten

„Lehrerinnen und Lehrer, die in der Corona-Krise mit hohem Engagement und unter hohem Zeitdruck das Lernen zu Hause organisieren mussten und nach den besten Wegen gesucht haben, den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern und zu den Eltern zu halten, sollten nun nicht mit Bußgeldern bedroht werden“, stellte Thüringens Bildungsminister Helmut Holte klar.

Datenschutz sei zwar ein hohes Gut, aber durch die Schulschließung in der Corona-Pandemie sei es zu einer Krisensituation gekommen. Der Bildungsminister betont:

Priorität hatte hier zu Recht, alle Schülerinnen und Schüler schnell und gut zu erreichen, und dabei stelle ich mich ausdrücklich hinter die Kolleginnen und Kollegen.“

Vorgehensweise noch ungeklärt

Letztlich steht es noch nicht fest, ob der Datenschutzbeauftragte tatsächlich Bußgeldverfahren gegen Lehrer einleiten wird. Voraussichtlich soll nach seinen Angaben eine Umfrage weitere Aufschlüsse darüber geben, ob und inwieweit es zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen ist.

„In jedem Fall aber ist die Bußgeldfrage nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen, das heißt, sämtliche be- und entlastenden Elemente sind hierbei zu berücksichtigen“, so Hasse.

Insofern zeigte er sich über eine Pressemeldung erstaunt. Darin hieß es „Jetzt haben sich Ministerium und Datenschutzbeauftragter geeinigt“. Hasse erklärte: „Wir haben miteinander gesprochen.“ Dabei habe das Kultusministerium in den Raum gestellt, dass es gegebenenfalls eine „andere Variante“ empfehlen würde, falls es zu einem Bußgeld käme.

Was sich das Kultusministerium darunter konkret vorstellt, das müsse sich Hasse zunächst einmal ansehen. Dann erst könne er entscheiden, wie es weitergeht.



Unsere Buchempfehlung

Moderne Pädagogik konzentriert sich nicht auf die Vermittlung der moralischen Standards, der Kultur und des Wissens der Menschheit, wie allgemein vermutet. Ihr Ziel ist die „Erziehung und Bildung als Therapie“: Gefühle und Einstellungen der Schüler sollen bestimmten politischen Vorgaben entsprechen.

Der Ökonom Thomas Sowell analysierte, dass heutiger Unterricht zur Vermittlung der Werte die gleichen Maßnahmen verwendet, die in totalitären Ländern zur Gehirnwäsche von Menschen im Einsatz sind. Dazu zählt, emotionalen Stress hervorzurufen, "um sowohl den intellektuellen als auch den emotionalen Widerstand zu brechen".

Ein anderes Mittel ist die Isolation der Kinder (ob physisch oder emotional) von vertrauten Quellen emotionaler Unterstützung. Sie stehen stetig im Kreuzverhör und müssen ihre Werte darlegen - oft unter Manipulation des Gruppenzwangs.

Normale Abwehrmaßnahmen wie "Reserviertheit, Würde, ein Gefühl der Privatsphäre oder die Möglichkeit, die Teilnahme abzulehnen" werden unterbunden. Die erwünschten Einstellungen, Werte und Überzeugungen hingegen massiv belohnt.

Das Kapitel 12 des Buches "Wie der Teufel die Welt beherrscht" untersucht die Sabotage an der Bildung. Es heißt: "Das Bildungswesen sabotieren: Wie Studenten zu dummen Radikalen umerzogen werden". Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion