Um Akzeptanz zu erhöhen – Windräder sollen nur bei Bedarf blinken
Windräder über 100 Meter Höhe müssen Warnlichter für den Flugverkehr haben. Diese sollen in Zukunft nur noch bei Bedarf über Radar- oder Transpondersignal aktiviert werden.

Windräder beim Sonnenuntergang.
Foto: Jan Woitas/zb/dpa/dpa
Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, sollen Windräder nachts künftig nur noch bei Bedarf blinken. Leuchtsignale soll es dann nur noch geben, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert, wie aus der entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hervorgeht, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss.
Bereits Mitte Februar hatte der Bundesrat die Verwaltungsvorschrift mit geringfügigen Änderungswünschen gebilligt. Der geänderten Fassung stimmte nun das Kabinett zu. Wesentlicher Bestandteil der Verwaltungsvorschrift ist die Überarbeitung der technischen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Nachtkennzeichnung. Neben bereits zugelassenen radarbasierten Systemen sollen künftig auch Transpondersignale zur Aktivierung der Nachtkennzeichnung zum Einsatz kommen dürfen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums gibt es derzeit rund 17.000 Windkraftanlagen, die höher als 100 Meter sind und deshalb einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.(afp)
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