Verdacht auf Volksverhetzung: Prozessauftakt gegen Prof. Bhakdi

Der prominente Coronamaßnahmenkritiker Prof. Dr. Sucharit Bhakdi muss sich ab dem 23. Mai wegen des Verdachts auf Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Er hatte sich im April 2021 kritisch zur Impfkampagne in Israel geäußert.
Titelbild
Prof. Dr. Sucharit Bhakdi während einer Online-Diskussionsrunde der „Plattform Respekt“ am 17. Februar 2021.Foto: Bildschirmfoto/YouTube/ Deutschland sucht das Grundgesetz
Von 23. Mai 2023

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Für die einen ist er DER Held und Lebensretter der Coronazeit, für die anderen ein antisemitischer „Schwurbler“, dem man am besten keine Bühne bieten sollte: Der prominente Mediziner, Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe Prof. Dr. Sucharit Bhakdi muss sich ab dem 23. Mai, dem Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes, vor dem Amtsgericht Plön verantworten. Und zwar wegen des zweifachen Verdachts der „Volksverhetzung“.

Der hochdekorierte Wissenschaftler soll „mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht […] haben“, heißt es zum Anklagegrund bei den „Kieler Nachrichten“.

Der heute 76-jährige Bestsellerautor verwahrt sich strikt gegen die Vorwürfe. Nach Informationen der „Kieler Nachrichten“ wohnt er mit seiner Ehefrau, der Biochemikerin Prof. Karina Reiß, in Martensrade im Kreis Plön. Ihm droht nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Wirbel vor Plöner Amtsgericht zu erwarten

Wie schon bei anderen Verhandlungen prominenter Maßnahmenkritiker könnte es zu Solidaritätsbekundungen im Umfeld des Gerichts kommen. In einem kurzen Vorab-Artikel der „Kieler Nachrichten“ vom 16. Mai hieß es, „Corona-Leugner, Impfgegner und Rechtsextremisten“ hätten „im Internet“ dazu aufgerufen, an der Verhandlung teilzunehmen. „Die Justiz ist besorgt, die Polizei alarmiert“ (Bezahlschranke).

Bhakdi hatte die Coronamaßnahmen wie viele andere Mediziner und Wissenschaftler von Beginn an scharf kritisiert, die medizinischen Zusammenhänge in YouTube-Videos erklärt und immer wieder seinem Entsetzen über die Grundrechtsverletzungen durch Politiker und Behörden Ausdruck verliehen. Drehten sich seine Worte anfangs noch viel um T-Zellen oder Kreuzimmunität, bezeichnete er die millionenfache Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen in Deutschland später als „blödsinnig“, „wahnsinnig“ und „zu gefährlich“.

Was hat Bhakdi gesagt?

Nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“  (RND) hatte der Fotograf, Filmemacher und Coronamaßnahmengegner Kai Stuht („Können 100 Ärzte lügen?“) im April 2021 unter dem Titel „Die Impfung! Die Hölle auf Erden!“ ein Video-Interview mit Bhakdi geführt, welches im Juli 2021 veröffentlicht wurde.

Zur strengen Impfpolitik in Israel tätigte Bhakdi in diesem Gespräch unter anderem folgende Aussagen:

Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. So unfassbar. Und dann hab‘ ich den Amerikanern gesagt: Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt „living hell – die lebende Hölle.“ (Video auf Twitter)

Außerdem habe er sich selbst als „Judenbewunderer“ bezeichnet, der für „jüdische Musiker“ schwärme, so das RND.

Im September 2021 habe der Beschuldigte während einer Wahlkampfveranstaltung der „Basisdemokratischen Partei Deutschland“ („Die Basis“), für die er in den Bundestag ziehen wollte, bezüglich der Zulassung von COVID-19-Impfstoffen die Worte „Endziel“ und „Zweiter Holocaust“ in den Mund genommen, wie der „Spiegel“ berichtete. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein werte dies als Verharmlosung des Schicksals „von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft“.

Dass Bhakdi die Aussagen getätigt hatte, gilt als erwiesen. Im Prozess geht es nach Einschätzung des „Spiegel“ nun um die „rechtliche Bewertung“.

Staatsanwaltschaft wollte nicht anklagen, Generalstaatsanwaltschaft schon

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Stuht-Interviews im Sommer 2021 hatte der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde in Berlin, Sigmount Königsberg, Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den Buddhisten gestellt. Nach Angaben der „Tagesschau“ lehnte die Staatsanwaltschaft Kiel die Anklageerhebung ab und stellte die Ermittlungen ein. Erst die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein sei bereit gewesen, einen Antrag auf Anklage zu stellen: Die „rechtliche Bewertung des Vorgangs“ sei „zweifelhaft“ und bedürfe „der genaueren Überprüfung“, zitiert die Tagesschau eine Sprecherin.

Das Amtsgericht Plön gab diesem Antrag Ende Oktober 2022 statt.

Ursprünglich hätte die Hauptverhandlung bereits am 24. März 2023 beginnen sollen. Doch wenige Tage zuvor hatte das Amtsgericht das Datum gekippt – offiziell wegen Terminschwierigkeiten.

Verlag und Sender distanzieren sich

Der österreichische Buchverlag Goldegg, in dem Bhakdis Bücher „Corona Fehlalarm?“, „Corona unmasked“ und „Schreckgespenst Infektionen“ erfolgreich erschienen waren, rückte laut einem Artikel des „Börsenblatts“ nach Bekanntwerden des Stuht-Interviews umgehend von seinem Autor ab:

Wir distanzieren uns sowohl als Verlag als auch als Menschen klar von rechtem Gedankengut und Antisemitismus. Der Goldegg Verlag steht für bewusste Inhalte und will mit seinen Büchern ein breites Meinungsspektrum abbilden und zum gesellschaftlichen Diskurs beitragen“.

Man werde nicht mehr mit Bhakdi zusammenarbeiten und seine bisherigen Bücher nicht mehr auflegen, erklärte der Goldegg Verlag. Auch der Salzburger TV-Sender „Servus TV“ beendete seine Zusammenarbeit mit dem Mikrobiologen.

Nach Jahrzehnten der Ehre droht nun Titelverlust

Sollte Bhakdi rechtskräftig verurteilt werden, droht ihm auch die Aberkennung seines Professorentitels: Nach Informationen des „Spiegel“ prüfe das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium einen entsprechenden Schritt. Man wolle aber erst das Ergebnis des Strafverfahrens abwarten. Nach Angaben der „Tagesschau“ handelt es sich um „ein laufendes Verwaltungsverfahren, das sich im Stadium der Anhörung befindet“.

Prof. Sucharit Bhakdi hatte zwischen 1982 und 1990 an der Justus-Liebig-Universität Gießen, danach bis zu seinem Ruhestand 2012 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelehrt und geforscht, war dafür vielfach ausgezeichnet worden. Doch die Mainzer Universität hatte sich bereits Ende Oktober 2020 wegen seiner „Positionen zur Covid-19-Pandemie“ von Bhakdi abgewendet und darauf hingewiesen, dass er nicht das Recht habe, sich als „Emeritus“ zu bezeichnen. Er sei lediglich ein „Professor im Ruhestand“.

Nach Angaben der „taz“ hatte Bhakdi „zuletzt von 2016 bis 2020 [als] Gastwissenschaftler an der Medizinischen Fakultät“ der Christian-Albrechts-Universität in Kiel gearbeitet. Die Zusammenarbeit sei allerdings Ende des Jahres beendet worden. Die Fakultät, der Senat und die Fachschaft Biochemie in Kiel hätten betont, dass die „Behauptungen“ Bhakdis und seiner Ehefrau Prof. Karina Reiß „im Gegensatz zu seriösen internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen“ stünden.

Auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde Bhakdi für seine kritischen Worte zur Coronapolitik von Beginn an gemieden, schon lange bevor er die mutmaßlich justiziablen Aussagen getätigt hatte. Das hatte ARD-Chef und SWR-Intendant Prof. Kai Gniffke schon im März im Epoch Times-Interview bestätigt.

ARD-faktenfinder: „Unwissenschaftlicher Unsinn“

Der „ARD-faktenfinder“ Patrick Gensing hatte noch zu Beginn des Jahres 2022 in der „Tagesschau“ einen Artikel über Bhakdi platziert, in dem er den Dortmunder Immunologen und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Prof. Carsten Watzl, ausführlich zu Wort kommen ließ.

Watzl bezeichnete Bhakdis impfkritische Aussagen damals als „unwissenschaftlichen Unsinn“. Die „Impfstoffe“ schützten „vor einer Infektion und vor einem schweren Verlauf“.  Heute weiß man, dass es sehr wohl zu starken Impfnebenwirkungen und -schäden bis hin zum Tod kommen kann, wenn auch nur in seltenen oder sehr seltenen Fällen.

Auch in der Streitfrage der „Kreuzimmunität“ bei COVID-19 – also einer guten körpereigenen Abwehr im Falle einer früheren Infektion mit SARS-2-Virus-ähnlichen Viren via T-Zell-Reaktion – kann Bhakdi mittlerweile als rehabilitiert gelten.

Während der Charité-Chefvirologe und Maßnahmenbefürworter Christian Drosten noch am 30. September 2020 davon ausgegangen war, dass es „diese Kreuzaktivität gegen das SARS-2-Virus gar nicht“ gebe, hatte Bhakdi schon nach wenigen Wochen „Pandemie“ auf ihre Existenz hingewiesen. Und wurde dafür gescholten, wie der Finanzwissenschaftler und Maßnahmenskeptiker Prof. Stefan Homburg erst vor kurzem twitterte.

Jüngst titelte sogar das „Ärzteblatt“: „Infektion mit Erkältungsviren löst Kreuzimmunität gegen SARS-CoV-2-Proteine aus“. Und das Onlinemagazin „Forschung und Wissen“ bestätigte: „T-Zellen aus Erkältungen schützen vor Covid-19“.

Fürsprecher: „Meinungsfreiheit steht vor Gericht“

Bhakdis Partei „Die Basis“ steht weiter an der Seite ihres prominenten Mitglieds. Sämtliche Tatvorwürfe der Volksverhetzung entbehrten jeder Grundlage, schrieb die Partei auf ihrer Webseite.

Im Stuht-Interview habe sich Bhakdi „generell voller Achtung gegenüber Menschen aus dem jüdischen Kulturkreis geäußert […]. Lediglich die Entscheidung der israelischen Regierung zur Durchimpfung der eigenen Bevölkerung kritisiert er scharf und düster als ‚living hell‘“, meint die „Basis“. In der Partei hätten Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeiten keinen Platz, „kritische Expertise hingegen schon“. Drei internationale „jüdische Gruppen“ hätten sich bereits in einem offenen Brief klar geäußert, dass Bhakdi „kein Antisemit“ sei. Sie hätten sich gegen die „Antisemitismus-Keule […] als Waffe gegen die Kritiker von Regierungsmaßnahmen“ ausgesprochen.

Für Dr. Markus Krall, Unternehmer, Autor und ebenfalls Coronamaßnahmenkritiker, wird in Plön „in Wahrheit“ nicht Bhakdi vor Gericht stehen, sondern „die Meinungsfreiheit“. „Die Feinde der Meinungsfreiheit und damit letztlich unserer gesamten freiheitlich-demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung möchten an ihm ein Exempel statuieren“, schrieb Krall bereits am 8. Mai auf Twitter.



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