Wegen „erheblicher Rechtsverstöße“: Verfassungklage gegen Asyl-Politik aussichtsreich, so Staatsrechtler

Die von Angela Merkel praktizierte Politik der offenen Grenzen verstößt gegen mehrere Gesetze, sagt Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz. Der Ex-Verteidigungsminister und langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete hält eine Verfassungsklage für aussichtsreich.
Titelbild
Der Staatsrechtler Rupert Scholz.Foto: Screenshot youtube / N24
Epoch Times8. November 2015

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview mit N24 begründete er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.

„Erhebliche Rechtsverstöße“

„Wenn man sich einmal die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung im einzelnen ansieht, dann sind hier erhebliche Rechtsverstöße durch die Bundesregierung begangen worden“, so Scholz. „Wir haben das Abkommen von Dublin missachtet, wir haben den Vertrag von Schengen missachtet.“ Man habe das Asylverfahrensgesetz faktisch teilweise außer Kraft gesetzt. „Man hat sogar den Artikel 16 a des Grundgesetzes, den Asylartikel, auch nicht voll verfassungsmäßig gehandhabt – etwa mit der Aussage, ‚alle Syrer bekommen bei uns Asyl‘.“

„Das Asylrecht ist ein Individualrecht“, erklärt der Professor. Jede Person muss individuell nachweisen, dass sie in ihrer Heimat politisch verfolgt wird. Also könne man nicht pauschal sagen, alle Syrer bekämen Asyl.

„Der Artikel 16a des Grundgesetzes sagt, dass bei uns niemand Anspruch auf Asyl hat, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Die Flüchtlinge die zu uns kommen, kommen alle aus sicheren Drittstaaten: Österreich, Kroatien, Ungarn, und so weiter.“ Das Asylverfahrensgesetz sage das gleiche.

„Polizei muss Grenzen wirksam kontrollieren“

„Das Asylverfahrensgesetz sagt des weiteren, dass die Bundespolizei wirksame Grenzkontrollen durchführen muss. Das ist nicht geschehen.“, so Scholz.

Auch das Abkommen von Dublin sage das gleiche wie der Artikel 16a – „kein Asylrecht für Ankömmlinge aus einem sicheren Drittstaat“.

„Haben Menschen fast eingeladen“

Auch das Schengen-Abkommen, das die gemeinsamen Außengrenzen der EU festlegt, sei in dem Sinne verletzt worden, „in dem wir im Grunde Menschen fast eingeladen haben in unser Land zu kommen – unter Verletzung der Außengrenze wie sie Schengen festgelegt hat“, so Scholz.

Die Rechtsverstöße liegen für ihn auf der Hand: Wenn Bayern diese zum Thema einer Verfassungsklage mache, halte er eine solche Klage „möglicherweise auch für aussichtsreich“.

Bayern fordert eine Begrenzung des Zustroms und kündigte Ende Oktober eine Verfassungsklage angekündigt, weil man "für das Leben der Flüchtlinge" nicht mehr garantieren könne. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat den Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio beauftragt, zu Merkels Asylpolitik ein "ergebnisoffenes Gutachten" zu erstellen. Ein solches Vorgehen münde häufig in einer Klageschrift, so der Jurist laut dpa.

Wer ist Rupert Scholz?

Der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz wurde 1937 geboren und blickt auf eine lange Karriere in der Bundespolitik zurück. Er war von 1988 bis 1989 Verteidigungsminister unter Helmut Kohl. Von 1990 bis 2002 war er für CDU-Mitglied des Deutschen Bundestages, unter anderem als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und später als Vorsitzender des Rechtsausschusses. (rf)

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