Mutmaßliches Vergewaltigungsopfer stirbt mit 17 Jahren – Todesfall weckt Erinnerungen an Schock-Urteil

Der Freispruch zweier Asylbewerber vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens sorgte Anfang 2018 in Österreich für Aufsehen. Nun starb das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer an einer Gehirnhautentzündung.
Titelbild
„Nach dem Urteil war die Mandantin depressiv“, ihren Alltag konnte sie nur mit Medikamentenkonsum bewältigen, zitiert die "Kronen-Zeitung den Anwalt der jungen Frau.Foto: iStock
Epoch Times25. Februar 2019

Der Tod eines 17-jährigen Mädchens aus Tulln an der Donau aufgrund einer schweren Gehirnhautentzündung bewegt die Gemüter in Österreich. Vor zwei Jahren sorgte ihr mutmaßlicher Vergewaltigungsfall durch zwei Asylbewerber für Schlagzeilen.

Der Freispruch der Asylbewerber vom Vorwurf der gemeinschaftlichen Vergewaltigung Anfang 2018 hatte damals für Aufsehen gesorgt. Nach Angaben des Mädchens sollen ihr auf dem Heimweg vom Bahnhof Tulln zwei Männern gefolgt sein, sie niedergerissen und vergewaltigt haben, berichtete die „Kronen-Zeitung“.

Anhand von DNA-Spuren konnten zwei 18-jährige Tatverdächtige, ein Afghane und ein Somalier, festgenommen werden. Der dritten Tatverdächtige konnte nie ausgeforscht werden. Gutachter erachteten die Schilderungen des Opfers als schlüssig, Gutachter hatten Gewalteinwirkung am Körper des Mädchens dokumentiert.

Im März des vergangenen Jahres erfolgte dann der für viele unerwartete Freispruch für die Angeklagten.

Widersprüchliche Aussagen als Grund für Freispruch

Grund waren dem Richter zufolge widersprüchliche Äußerungen des Mädchens und ihre Erinnerungslücken. Zudem gab es eine Zeugin, die die Aussagen der Angeklagten stärkte, dass sie gemeinsam mit der 15-Jährigen Marihuana geraucht und geredet hätten, bevor es zum „einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“ gekommen sei.

Somit fehlte für den Richter der Nachweis zum subjektiven Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der 15-Jährigen zu überwinden gehabt hätten.

Viele Fragen blieben offen

Nach dem Gerichtsprozess blieben viele Fragen offen. Warum sollte jemand, der sich eher zu Frauen hingezogen fühlt, mit mehreren Männern freiwillig Geschlechtsverkehr haben wollen? Wie kamen die Männer in Besitz der Mobilfunknummer des mutmaßlichen Opfers?

Nach dem Freispruch der beiden Männer wurde eine Abschiebung angeordnet und der Afghane mit mehr als 6.300 Euro für seine U-Haft entschädigt. Ob die Männer sich noch in Österreich aufhalten, ist unklar, schreibt die „Kronen-Zeitung“.

Anwalt: „Nach dem Urteil war die Mandantin depressiv“

Die „Kronen-Zeitung“ zitiert den Anwalt des Mädchens, Ewald Stadler, mit den Worten: „Nach dem Urteil war die Mandantin depressiv“. Ihren Alltag konnte sie nur mit Medikamentenkonsum bewältigen.

Im Krankenhaus konnte man der jungen Frau nicht mehr helfen. Samstagnachmittag klagte das Mädchen über unerträgliche Kopfschmerzen und kam daher vorsorglich ins Krankenhaus. Dort verstarb sie aufgrund einer schweren Meningitis-Infektion (Hirnhautentzündung).

(er)



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