Doping-Arzt Mark S. kündigt nach Urteil Revision vor BGH an

Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, teilte sein Anwalt Juri Goldstein der Deutschen Presse-Agentur mit.Der Mediziner argumentiert demnach…
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Geht gegen das Urteil des Landgerichts München: vor Der deutsche Sportmediziner Mark S. (M). im Gespräch mit seinen Anwälten.Foto: Christof Stache/AFP-POOL/dpa/dpa
Epoch Times18. Januar 2021

Der Erfurter Doping-Arzt Mark S. geht gegen das Urteil des Landgerichts München vor und wird Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, teilte sein Anwalt Juri Goldstein der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Mediziner argumentiert demnach, dass es einen „erheblichen Verstoß“ gegen den Grundsatz eines fairen Verfahren gegeben habe. Mark S. war am 15. Januar wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.

Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, noch nicht entschieden zu haben, ebenfalls Revision einzulegen. Von den anderen Angeklagten war dies nicht zu erwarten.

Goldstein schrieb als Begründung für den Schritt in einer Email, dass das Landgericht die Chance vertan habe, „einen wertvollen Einblick in die „verborgene“ Welt des Sports zu erhalten, indem Sie dem Bestrafungsbedürfnis der Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft nachgegangen ist“ und den Blick auf Wesentliches verloren habe, nämlich das „Insiderwissen“ des Angeklagten.

Die Anwälte des Thüringer Mediziners hatten in der Verhandlung behauptet, dass der Spitzensport fest mit Doping verbunden sei. Dem widersprach Richterin Marion Tischler: Sie sah in dem Verfahren keine strafrechtlich relevanten Beweise dafür. Zudem bestritt die Kammer, dass Mark S. kein faires Verfahren zugestanden habe, auch wenn es teils eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit gegeben habe. (dpa)



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