BGH: Facebooks Freunde-finden-Funktion in derzeitiger Form rechtswidrig

Die mithilfe dieser Funktion versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als Facebook-Mitglieder registriert seien, stellten eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung dar, urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag.
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FacebookFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. Januar 2016

Die Facebook-Funktion "Freunde finden" ist in ihrer derzeitigen Form rechtswidrig: Die mithilfe dieser Funktion versendeten Einladungs-E-Mails an Personen, die nicht als Facebook-Mitglieder registriert seien, stellten eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung dar, urteilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Die Einladungs-E-Mails seien auch dann Werbung von Facebook, wenn ihre Versendung durch den sich bei Facebook registrierenden Nutzer ausgelöst werde, weil es sich um eine von Facebook zur Verfügung gestellte Funktion handele, mit der Dritte auf das Angebot aufmerksam gemacht werden sollen, hieß es zur Begründung des Urteils. Die Einladungs-E-Mails würden vom Empfänger nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung der Beklagten verstanden.

Zudem habe Facebook im Rahmen des im November 2010 zur Verfügung gestellten Registrierungsvorgangs für die Funktion "Freunde finden" den Nutzer über Art und Umfang der Nutzung von ihm importierter Kontaktdaten irregeführt. Der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis "Sind deine Freunde schon bei Facebook?" kläre nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolgt, die noch nicht bei Facebook registriert sind.

(dts Nachrichtenagentur)



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