Gericht: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

Die seit 2014 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte 40-Euro-Pauschale finde auch im Arbeitsrecht bei Forderungen zum Arbeitsentgelt Anwendung, befand das Landesarbeitsgericht Köln am Freitag.
Titelbild
EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. November 2016

Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss einem aktuellen Urteil zufolge dem Arbeitnehmer 40 Euro pauschalen Schadenersatz zahlen. Die seit 2014 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte 40-Euro-Pauschale finde auch im Arbeitsrecht bei Forderungen zum Arbeitsentgelt Anwendung, befand das Landesarbeitsgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. (Az. 12 Sa 524/16)

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das Gericht jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. Nach einer vor mehr als zwei Jahren neu eingefügten Vorschrift im BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners neben dem Ersatz des konkreten Schadens auch Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro. Umstritten ist jedoch, ob diese Regelung auch im Arbeitsrecht gilt.

Als erstes Obergericht fällte das Kölner Landesarbeitsgericht nun ein Urteil in dieser Rechtsfrage und bejahte darin die Anwendbarkeit der 40-Euro-Pauschale auf Arbeitsentgeltforderungen. Die Vorinstanz in dem Kölner Verfahren hatte noch anders entschieden.

 

rh/cne



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion