„Unverschämt hohe Gebühren“: Politik und Verbraucherschützer kritisieren Gebühren für Basiskonten

"Wir haben bewusst von einer starren Obergrenze abgesehen, um den Banken etwas Spielraum zu geben", sagte SPD-Finanzexperte Jens Zimmermann.
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EuromünzenFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. Juli 2016

Die teils hohen Gebühren für so genannte Basiskonten für finanzschwache Menschen alarmieren Politiker verschiedener Parteien und Verbraucherschützer.

Eine Untersuchung der „FMH Finanzberatung“ zeigt, dass mehrere Banken Preise von sieben Euro und darüber pro Monat verlangen: „Wir prüfen aktuell die Entgelte für das Basiskonto und werden in geeigneten Fällen Abmahnungen durchführen“, sagte Christina Buchmüller, Referentin im Team Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Banken sind seit dem 19. Juni 2016 verpflichtet, EU-Bürgern ein Basiskonto einzurichten.

„Die zum Teil sehr hohen und komplizierten Preisgestaltungen geben schon Anlass zur Nachschau. Wir werden daher die Finanzaufsicht Bafin und den Finanzmarktwächter bitten, dies zu prüfen und dem Finanzausschuss noch in diesem Jahr zu berichten“, so Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Union.

Der Marktwächter Finanzen ist eine Art Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen. „Wir haben bewusst von einer starren Obergrenze abgesehen, um den Banken etwas Spielraum zu geben“, sagte SPD-Finanzexperte Jens Zimmermann. „Es kann aber nicht sein, dass einige Banken diesen Spielraum nun missbrauchen und unverschämt hohe Gebühren für das Basiskonto verlangen.“

Die Banken begründen ihre Preise teils damit, dass der Aufwand für die Basiskonten höher sei. Teils führen sie an, dass sie auch reguläre Kontomodelle mit denselben Gebühren haben. Mehr als eine Million Menschen in Deutschland haben nach Einschätzung der Bundesregierung kein Girokonto.

Durch die Flüchtlinge dürfte die Zahl eher noch höher sein. Dabei ist ein Konto auf Guthabenbasis, also ohne Verschuldung, Voraussetzung, um am wirtschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Gesetz will, dass die Banken „angemessene“ Entgelte erheben. Das orientiert sich daran, ob die Gebühren marktüblich sind und ob sie das Nutzerverhalten berücksichtigen.

(dts Nachrichtenagentur)



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