Ausschluss von Politiker Fest aus AfD rechtskräftig – Fest reagiert mit Spott

Der Europaabgeordnete Nicolaus Fest ist rechtskräftig aus der AfD ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht der Partei wies am Freitag einen Überprüfungsantrag Fests gegen ein Urteil des Berliner Landesschiedsgerichts als unzulässig zurück.
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AfD-Logo auf Bundesparteitag (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. Mai 2024

Der Europaabgeordnete Nicolaus Fest ist rechtskräftig aus der AfD ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht der Partei wies am Freitag einen Überprüfungsantrag Fests gegen ein Urteil des Berliner Landesschiedsgerichts als unzulässig zurück, wie Fest der „Welt“ sagte. Der Europaabgeordnete kündigte an, nicht über die Zivilgerichte gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

„Mein Ziel war festzustellen, ob in der AfD noch rechtsstaatliche Prinzipien gelten“, sagte Fest der „Welt“. „Nach dieser Entscheidung, bei der mir das rechtliche Gehör verweigert wurde, habe ich die Antwort. Dagegen vorzugehen ist wie eine Kiste besten Bordeaux auf einen Misthaufen zu gießen.“

Fest reagiert mit Spott

Den Spruch des AfD-Schiedsgerichts kommentierte Fest mit Spott: „Ich bin erstaunt über die Milde der Entscheidung“, sagte er ironisch. „Befürchtet hatte ich eine Verurteilung zu lebenslanger AfD-Mitgliedschaft, Nachzahlung der Mitgliedsbeiträge seit 1933 und Zwangsumsiedlung in den Gau Thüringen.“

Dem Bericht zufolge hatte es am Montag eine mündliche Verhandlung gegeben, an der Fest „umzugsbedingt nicht teilgenommen hat“, wie die „Welt“ aus dem Urteil zitierte. Gegenstand der mündlichen Verhandlung des Bundesschiedsgerichts war demnach auch ein YouTube-Video, das Fest im April Jahres veröffentlicht hatte.

Im YouTube-Video bekundet, „sich nicht mehr zugehörig zu fühlen“

Fest hatte darin scharf formulierte Vorwürfe gegen die Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie den Europa-Spitzenkandidaten Maximilian Krah vorgebracht.

Fest habe „sinngemäß bekundet, sich der Partei nicht mehr zugehörig zu fühlen“, zitiert die „Welt“ aus dem Urteilsspruch. Mit seinen „herabsetzenden Ausführungen“ zur AfD habe Fest „hinreichend deutlich gemacht, dass sein Überprüfungsantrag für ihn objektiv sinnlos geworden ist“.

Fest sitzt seit 2019 im Parlament der Europäischen Union. Als Mandatsträger hat er in der AfD laut Parteisatzung Beiträge zu leisten. Die AfD-Spitze hatte ihn ausschließen lassen, weil er diese Abgaben seit Monaten zurückgehalten habe.

Fest war bis Februar 2023 Leiter der AfD-Delegation im Europaparlament und zwischen Januar 2020 und März 2021 Vorsitzender des Notvorstands der AfD Berlin. Für die Liste der AfD für die Europawahl im Juni wurde Fest nicht erneut aufgestellt. (afp)



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