Deutsche Regeln für Einreise von Türken mit EU-Recht konform

Deutschland verlangt von türkischen Staatsbürgern seit 1980 eine generelle Visumpflicht. Sind die Anforderungen zu scharf? Nun hat das höchste EU-Gericht geurteilt - lässt einige Fragen aber noch offen.Luxemburg (dpa) - Deutschland verstößt…
Epoch Times7. August 2018
Deutschland verstößt mit seinen Einreiseregeln für türkische Staatsbürger beim Ehegattennachzug nicht grundsätzlich gegen EU-Recht. Die deutschen Anforderungen können der Kontrolle der Migration dienen und sind damit zunächst einmal zulässig, wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag urteilte (Rechtssache C-123/17).Konkret geht es um den Fall einer Türkin, die in Deutschland ein Visum zum Ehegattennachzug beantragt hatte. Dies hatten die deutschen Behörden wegen unzureichender Deutschkenntnisse sowie eines fehlenden Visums zur Einreise nach Deutschland verweigert. Eine solche Visumpflicht könnte «aus Gründen der effektiven Einwanderungskontrolle und der Steuerung der Migrationsströme gerechtfertigt sein», heißt es in dem Urteil. Sie sei jedoch nur dann zulässig, wenn sie im Detail nicht über diese Ziele hinausschieße. Dies muss nun das mit dem Fall befasste Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen. Die Frau hatte argumentiert, sie sei Analphabetin und aufgrund ihres Gesundheitszustands auf die Hilfe ihres Ehemanns angewiesen. Zur Annäherung mit der Türkei verbietet das EU-Recht den Mitgliedstaaten eigentlich die Einführung neuer «Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs». Ausgenommen sind jedoch solche «Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind». Deutschland führte 1980 jedoch eine generelle Visumpflicht für türkische Staatsangehörige ein.Klägerin in dem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht ist die Landeshauptstadt Stuttgart. Sie hatte den Antrag der türkischen Frau auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug 2014 abgelehnt und dies mit mangelnden Sprachkenntnissen sowie dem Fehlen des erforderlichen nationalen Visums für die Einreise nach Deutschland begründet. Diese Entscheidung wurde dann von einem Verwaltungsgericht gekippt.Die Stadt Stuttgart war für die türkische Frau zuständig geworden, weil diese nach der Ablehnung ihrer Visumanträge durch die deutsche Botschaft in Ankara 2013 über die Niederlande nach Deutschland eingereist war. Dies funktionierte, weil sie von den Niederlanden ein Schengen-Visum bekam, um ihre dort lebende Schwester zu besuchen.Der Mann der Frau ist ebenfalls türkischer Staatsangehöriger. Er wohnt seit 1995 in Deutschland, ist berufstätig und heiratete nach EuGH-Angaben zunächst eine deutsche Staatsangehörige, nachdem er erfolglos Asyl beantragt hatte. Von dieser ließ er sich später allerdings wieder scheiden und heiratete 2004 dann die Türkin. Das Ehepaar hat laut EuGH drei erwachsene Kinder, die in Österreich, Deutschland und der Türkei leben.

(dpa)


Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion